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BeitragVerfasst: 13.05.2007 01:39  Titel:
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Bester Quoten Peleponese aller Zeiten!
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Soweit ich weiß, durfte man die Dinger bis vor ein paar Jahren noch unangeschlossen im Bereich der StVZO spazieren fahren, aber seit 2 oder 3 Jahren sind die generell verboten. Gilt sogar für die Einstiegsbeleuchtung, wie sie für Mercedes und Co. als Zubehör erhältlich war, also die Teile, die nur beim Öffnen der Türen oder bein Betätigen der FFB leuchten und beim Starten vom Motor automatisch ausgehen. Ganz Lückenfrei is mein Wissen allerdings net.

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BeitragVerfasst: 13.05.2007 14:56  Titel:
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Frischling
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mazda mx3 1995 1.6 79 kw
Hab da mal bissel gegoogelt und so:

Die bekannten Unterbodenbeleuchtungen („Neons“) sind nach Auffassung der DEKRA nicht zulassungsfähig - auch wenn sie nur bei ausgeschalteter Zündung leuchten würden - da sie das Signalbild des Fahrzeugs verändern und andere Verkehrsteilnehmer irritieren.

Also hab mich mit kumpel unterhalten die das grade in der schule macht, er sagte es ist ok wenn man es als ein und ausstiegsbeleuchtung macht, da es ja nicht dauerhaft an sind sondern nur verrübergehend. Generell sollte der Tüv dazu nix sagen solange sie nur angeht wenn die türen auf geht.
mfg
Saerd

P.s.: wenn ihr wollt kann ich morgen mal beim tüv vorbei düsen, intressiert mich nun auch :P


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BeitragVerfasst: 13.05.2007 15:42  Titel:
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Mr. Brake
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tüv ist nur zweitrangig, der entscheidet nur ob es technisch problemlos ist. die gesetzeslage ist entscheident und die sagt in jeglicher form verboten.

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BeitragVerfasst: 14.05.2007 20:56  Titel:
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Wie oft wird es solche Diskussionen denn noch geben???

Glaubt es endlich, ES IST VERBOTEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Egal ob abgeklemmt oder angeschlossen. Lasst es gleich mal sein da über die Sache mit den Türen oder der Zündung nachzudenken, ist genauso VERBOTEN (ich red hier nur von der UBB ;-) )
Und wenn wert meint es sei erlaubt dann soll er es verbauen und schauen was rauskommt wenn ein COP mal drunter schaut :mrgreen:
Ich habs selber drunter aber bin am überlegen sie wieder zu entferne da dies so ziemlich das einzige ist was es am MX zu meckern gibt ( bis auf den Schlafzimmerblick :-) )

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BeitragVerfasst: 14.05.2007 21:25  Titel:
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bei mir hat noch nie 'n cop unter's auto geschaut...

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BeitragVerfasst: 14.05.2007 21:42  Titel:
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BeitragVerfasst: 14.05.2007 22:00  Titel:
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dominicTORETTO hat geschrieben:
bei mir hat noch nie 'n cop unter's auto geschaut...


Bei mir auch noch nicht dT ;-)

Aber man sollte immer vom schlechtesten Fall ausgehen, wenn sie was finden wollen finden sie was. Das szeht schonmal fest. Aber mit UBB bleibt der Karr`n gleich da stehen wo er steht :evil:

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BeitragVerfasst: 14.05.2007 22:17  Titel:
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Also ich hab letztens auch nen Bericht im Fern gesehen, da wurde gesagt, das Beleuchtungen während der Fahrt nicht einschaltbar sein dürfen. Also wenn man beispielsweise die Schalter im Motorraum anbringt wird sowas eher mal noch als "für Showzwecke eingebaut" durchgehen. ;-)
War zwar jetz nicht speziell für UBB und ich will auch keinem Widersprechen der sagt es ist generell verboten!
Aber wenns wirklich nur für Showzwecke sein soll und der Schalter im Motorraum angebracht ist, denk ich das ein Cop das eher mal durchgehen lässt, als ne Schalttafel vorm Schaltknüppel :D

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BeitragVerfasst: 14.05.2007 22:23  Titel:
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Wer hat denn die Schalter im Motorraum verbaut? :-) Das verbaut ja keiner nur so für Showzwecke ;-)
Es ist natürlich auch so (in Doitschland) das es von Bundesland zu Bundesland im ermessen der Behörden liegt ob wer was dagegen hat oder nicht :roll:
Das wär ja ned das erste wo sich die Doitschen ned einig sind :|

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BeitragVerfasst: 15.05.2007 09:20  Titel:
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Frischling
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also bei mir haben die cops neulich bei ner allgemeinen Verkehrskontrolle gründlich unters Auto geleuchtet und nach so nem Zeug gesucht :-)


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BeitragVerfasst: 15.05.2007 21:33  Titel:
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Stif hat geschrieben:
also bei mir haben die cops neulich bei ner allgemeinen Verkehrskontrolle gründlich unters Auto geleuchtet und nach so nem Zeug gesucht :-)


wie dein vorredner schon sagte - das scheint von bundesland zu bundesland ermessenssache der "cops" zu sein... meiner ist eh so tief, da guckt keiner drunter... ;)

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BeitragVerfasst: 16.05.2007 11:34  Titel:
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Also zwecks UBB
Hab mich auch damals ausreichen darüber erkundigt,
Also TÜV sagt ist Ok wenn über türkontakt oder (jetzt kommts) wenn die UBB über eine funkfernbedienung geschaltet ist.

Die Polizei sagt
Anbauen ja anschließen wenn überhaupt nur über türkontakt was aber auch immer wieder ne sache des ermessens vom Bullen ist.
Also mich haben die bullen auch schon angesaugt wegen meiner fußraum beleuchtung obwohl sie nicht nach aussen scheint.

Also anbauen kannst du sie nur es kann sein das du mekker von den bullen kriegst im normal fall wenn du im stand bist motor aus tür auf,
werden die dich drauf ansprechen aber ne strafe wirste nicht kriegen.


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BeitragVerfasst: 16.05.2007 12:37  Titel:
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ich wiederhole es gern nochmals, die gesetzeslage ist eindeutig und wenn ihr sowas drunterbaut dann können sie euch den wagen stillegen.

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:


* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

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BeitragVerfasst: 16.05.2007 23:42  Titel:
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Richtig Iron ;-)

Aber wer der Meinung ist kann sie ja verbauen, egal wie. Erklärt halt dann den Cops "ICH DARF DAS" :roll:
Dann seht ihr schon wie schnell Euer Wagen am Straßenrand steht oder abgeschleppt wird :twisted:

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BeitragVerfasst: 17.05.2007 12:18  Titel:
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ironside hat geschrieben:
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.


ich bin sicher nicht der einzige, der in der herbst- u. winterzeit des öftern lkw's sieht, die das führerhaus mit diversem zeugs ausgeleuchtet haben... blinkender tannenbaum etc... schon mal so'n lkw stillgelegt worden?

ubb nicht erlaubt - kann ich nachvollziehen.

auto deshalb stilllegen - kann ich mir nicht vorstellen.

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