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BeitragVerfasst: 11.05.2007 13:16  Titel: Erlaubt oder nicht???
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Schon besser
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Mazda MX-3 Prefl 1994 1.6 65 kw
So leute hab mir nen unterbodenkit geholt und wollte mal fragen ob man das wenn man steht anmachen kann bei der fahrt ist es verboten das weiss ich und wenn er steht???
(foto wurde auf die schnelle geschossen um 01:00 hatte um 05:00 arbeit entschuldigt die quali)


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 OfflineProfil YIM  
 
BeitragVerfasst: 11.05.2007 13:45  Titel:
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dorifto kingu!
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Alle nachträglich am Fahrzeug angebrachten Leuchtmittel sind Verboten. Ob man steht oder Fährt ist dabei uninteressant. Es ist Verboten.

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BeitragVerfasst: 11.05.2007 13:55  Titel:
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The Brain
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Ist Ansichtssache :?
Kommt immer auf den Freund und Helfer an, da die UBB ja zu Show-Zwecken erlaubt ist, soweit ich mich erinnern kann - bitte um Berichtigung bei Falschaussage :wink:
Das würde bedeuten, im Stand und Motor AUS ist es erlaubt, während der Fahrt nicht...


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BeitragVerfasst: 11.05.2007 14:00  Titel:
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dorifto kingu!
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Nö, leider noch nichtmal das. Das hat was mit Verkehrsicherheit zu tun. Geht dabei auch um die Montage. Könnte ja abfallen während der fahrt usw.

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BeitragVerfasst: 11.05.2007 14:04  Titel:
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ZE-Jäger
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joa UBB is verboten, hinbaun darft du sie schon, nur es dart kein kabel angeschlossen sein.
Hab mich da auch auf der Tuning World mit nem bullen unterhalten der meinte aber das die Fußraumbeleuchtung nicht verboten sei, soweit sie nicht nach ausen scheint und keinen blendet. Man darf sie auch bei der fahrt anhaben.

gruß

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Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.


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BeitragVerfasst: 11.05.2007 14:41  Titel:
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dorifto kingu!
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Nissan 200SX 1989 CA18DET
Ok meine Info ist das man außen überhaupt nix hin hinbauen darf wegen dem unfallrisiko. Halt ich selbst auch für müll.

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BeitragVerfasst: 11.05.2007 14:58  Titel:
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Mega-Spammer
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nix nix nix nix
ist verboten. aber was mich wundert, als ich meine felgen bei der dekra hab abnehmen lassen meinte der prüfer es wäre okay wenn die übern türkontakt geschaltet sind. eigentlich hatter unrecht aber er würde sie dann wohl sogar eintragen. Es gibt sogar Unterbodenbeleuchtungen mit E Kennzeichen, die sind dann aber weiß und müssen auch über den Türkontakt geschaltet sein.


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BeitragVerfasst: 11.05.2007 15:28  Titel:
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dorifto kingu!
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Nissan 200SX 1989 CA18DET
@Icarus: Was du meinst sind die Einstiegsbeleuchtungen. Die gibts bei neuen Mercedes Modellen sogar serienmäßig.

Allgemein gilt, alles was nachträglich dran gebaut ist (Licht), ist Verboten.

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BeitragVerfasst: 11.05.2007 15:47  Titel:
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Experte
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Ford KA 1996 1
Habe mal bei mir in der Nähe nen aufgemotzten Polo getroffen. Als der neben mir an der Tankstelle die Tür öffnete hat das gesamte Auto geleuchtet wie ein amerikanischer Weihnachtsbaum :mrgreen:

Er meinte das wäre mit der Türkontrolle fürn TÜV in Ordnung.
Ka was der TÜV sagt, werd aber mal nachfragen !


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BeitragVerfasst: 11.05.2007 16:43  Titel:
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Frischling
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Mazda MX-3 1994 1.6i 107PS
du darfst alles hinbaun wie du willst
musst halt jemanden finden beim tüv der dir das abnimmt

musst alles eintragen dann darfst es auch hinmachen

_________________
----------blubb-------------


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BeitragVerfasst: 11.05.2007 16:56  Titel:
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MX - Schlachtbank
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Du kriegst im Leben kein UBB eingetragen :roll:

Darfst sie ja nichtmal verbaut haben egal ob sie abgeklemmt ist und nur zu Showzwecken in Einsatz kommt oder ob sie angeklemmt ist.
Damit erledigt sich die Frage nach dem im Stand und während der Fahrt sowieso ;-)

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Weißenfelser dürfen das...


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BeitragVerfasst: 11.05.2007 17:00  Titel:
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Mr. Brake
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LcF hat geschrieben:
du darfst alles hinbaun wie du willst
musst halt jemanden finden beim tüv der dir das abnimmt

musst alles eintragen dann darfst es auch hinmachen


hört auf zu denken das es legal ist nur weil es eine tüv abnahme hat. das besagt nur das gegen eine konstruktion aus technischer sicht keine einwände gegeben sind, aber nicht immer das es immer legal ist.

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"Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen!'' (Walter Röhrl)

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BeitragVerfasst: 11.05.2007 17:30  Titel:
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P.I.M.P.
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Mazda MX-3 10/9 v6
Touge hat geschrieben:
Das hat was mit Verkehrsicherheit zu tun. Geht dabei auch
um die Montage. Könnte ja abfallen während der fahrt usw.


das könnt 'n schweller oder 'ne front auch. darf ich die jetzt auch nicht mehr verbauen? ;)

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Biete:
- Black Altezzas (ungenutzt)
- Unterbodenbeleuchtung in Orange


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BeitragVerfasst: 12.05.2007 19:46  Titel:
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ich brauch auch wat neues
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ich hab auch gehört (kann es nicht 100% sagen) das man ubb anbauen darf aber keinesfals anschliessen darf...
es war wohl mal so das es über türkontakt i.O. ist.

aber mit fußraum beleuchtung ist erlaubt solange es nicht blendet oder nach aussen strahlt auch während der fahrt


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BeitragVerfasst: 12.05.2007 19:49  Titel:
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Mega-Spammer
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chikadi hat geschrieben:
ich hab auch gehört (kann es nicht 100% sagen) das man ubb anbauen darf aber keinesfals anschliessen darf...
es war wohl mal so das es über türkontakt i.O. ist.


Nein, die Leuchtfunktion hat nichts damit zu tun, dass der Anbau bereits nicht erlaubt ist, sofern man das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt bzw. die Möglichkeit dazu besteht.

Bei Show-Cars ohne Zulassung, die mit dem Anhänger transportiert werden, darf man das natürlich.

Mfg

Brayman


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BeitragVerfasst: 12.05.2007 23:29  Titel:
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Cpt. Zipfelklatscher
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MAZDA MX 3 1994 1.9L V6 ---- VW CC 3.6 VR6
Der Bray hat leider Recht. :cry:
Alleine das Anbauen lässt die Betriebserlaubniss erlöschen und somit die Teilnahme am Strassenverkehr. :?
Da wünsche ich mir immer in den USA zu wohnen. Die dürfen alles außer schnell fahren :mrgreen: :mrgreen:
Aber was will mann machen :roll:

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Is der Motor kalt gib ihm 6 einhalb, is der Motor warm - kann er noch mehr ham!


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