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BeitragVerfasst: 01.03.2010 18:25  Titel: TÜV-Frage
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Frischling
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Bei meinem MX ist das Hitzeschutzblech durchgerostet. Die Frage wäre, ob man damit durch den TÜV kommt, oder muss was damit gemacht werden? Der Kat an sich sollte i.o. sein.


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BeitragVerfasst: 01.03.2010 18:36  Titel:
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Einfach blech aussenrum wegreissen....
aller dings wenns dich net stört wirds den TüV auch nicht stören solange er dicht ist!


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BeitragVerfasst: 01.03.2010 22:48  Titel:
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ab und fertig! was du nicht hasst muss auch net funktionieren! is wie mitm hechscheibenwischer oder den nebellampen auch so! und ich glaub auch nicht das der prüfer von jedem auto den unterboden im kop hatt! außer so standart autos wie golf oder so!

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BeitragVerfasst: 01.03.2010 23:08  Titel:
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da muss ich Roadrunner und SJM recht geben reis das blech einfach weg den Tüv kümmert das nicht (allein schon deswegen weil warscheinlich 90% der Prüfer garnicht wissen das das da eig dran sein sollte).

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BeitragVerfasst: 02.03.2010 03:25  Titel:
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Kannste auch dran lassen solange es net lose ist

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BeitragVerfasst: 02.03.2010 22:15  Titel:
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@roadrunner : Will nicht klugscheißern aber das mit dem Heckscheiben wischer stimmt nicht. Einfach abbauen und fertig. Rein theoretisch müsste man den austragen lassen. Mein Bruder hatte schon mal das Problem dass der Tüv ein bischen zu genau war ;)

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BeitragVerfasst: 03.03.2010 11:38  Titel:
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@alex austragen???Wo??also eintragen das entfernt oder wie???


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BeitragVerfasst: 03.03.2010 23:17  Titel:
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Dau brauch man nen vergleichsfall.

wie z.B. bei den 3er BMW´s, da gibts versionen die einen haben (Heckscheibenwischer) und Karosserie gleiche die keinen haben. In so einem Fall ist es recht simpel den ausgetragen zu bekommen. Alles ander ist kulan des Tüv Prüfers.

Aber in der Regel reicht es zu nem anderen Prüfer zu fahren und der gibt einen auch die HU ohne Austragung.

Wollte nur einen rein theoretischen Einspruch bringen :)

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BeitragVerfasst: 04.03.2010 15:59  Titel:
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ja stimmt hass recht! aber den BMW musste mir zeigen! Wieß halt das bei den Kombie´s und den Kompakt modellen einer is und bei der Limo und beim Coupe´ halt keiner dran ist, beispiel der E30 oder E36! naja, BTT würd ich sagn!

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BeitragVerfasst: 04.03.2010 20:51  Titel:
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hab hier mal zwei 316i compact einmal mit und einmnal ohne.

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=l12dopcehsrw

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=l2xaqpejaopv

meine Freundin hatte mal so einen ohne Heckwischer serienmäßig, deshalb is mir das mal aufgefallen.

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BeitragVerfasst: 06.03.2010 23:51  Titel:
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Das ist nicht wahr. Ein Heckwischer ist keine pflicht. Jedoch wenn er montiert ist muss er funktionieren! ist er weg ist er weg.. fertig

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BeitragVerfasst: 07.03.2010 11:12  Titel:
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Wenn ein Heckscheibenwischer serienmäßig montiert ist ist er pflicht.

Der Fahrzeughersteller hat den Scheibenwischer vorgesehen, um eine freie Sicht nach hinten zu gewährleisten. So wurde das Fahrzeug genehmigt und der Scheibenwischer ist Teil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Soviel zur Begründung. Ob sich jemals jemand daran stören wird, ist eine andere Frage.

edit:
Wenn schon entfernen dann richtig mit Lenkstock umbauen. Dann wird wahrscheinlich nie Ein Tüvler meckern. Außer er fährt selber mx...

edit2:
§20 Abs. 4 StVZO...

Wenn der Heckwischer Bestandteil der Fahrzeug-ABE oder EG-Typgenehmigung ist, ist das Entfernen eine Abweichung von den technischen Angaben im Sinne des genannten Paragraphen.

Folge der Abweichung von ABE/EG-Typgenehmigung ist das Erlöschen der Betriebserlaubnis (§19 Abs. 1, Fahrzeug entspricht nicht mehr den Vorschriften der StVZO).

Ausnahme ist, wenn das Fahrzeug mit dem Heckwischer wahlweise als Sonderzubehör ausgestattet war, dann ist das Fahrzeug in der ABE/EG-Typgenehmigung sowohl mit als auch ohne Heckwischer beschrieben und das Entfernen zulässig.

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