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BeitragVerfasst: 08.08.2010 21:30  Titel: Wie sind die US-Rückleuchten geklemmt?
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Moinsen

Ich hab mir ja irgendwann mal ein paar US-Rückleuchten übers Auktionshaus geschossen. Rechts sieht das gut aus, links haut aber irgendwas nicht hin.
Nun meine Frage, sind bei den org. US-Leuchten nur die Positionslichter im C-Style ohne die Bremsleuchten oder sind die Bremsleuchten auch auf 2 pro Seite verteilt? Orginal hab ich ja die Nebelleuchte links, jetzt wäre sie nach rechts bei den Us-Leuchten. Oder ich hab links nen deutschen Kabelbaum dran, denn nach innen hin sind nur 2 Kabel dran, statt 3 wie es rechts sind.
Eigentlich müsste es doch sowas bei Mazda zu kaufen geben, die Frage is, ob ich dafür erst wieder nen Tag eextra arbeiten muss :twisted:
Vielleicht kann mich mal jemand erleuchten. :roll:

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BeitragVerfasst: 09.08.2010 11:06  Titel:
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was meinst du jetzt mit us-leuchten? das sie komplett einfarbig lasiert sind oder die form nicht eckig, sondern mit so spitzen ist? oder geht's tatsächlich um den kabelbaum?
für den richtigen corvette-style brauchst du meines wissens nach 2 zusätzliche 3-adrige lampenfassungen (für die inneren "rotflächen") & ein relais wegen der nebelschlussleuchte. sprich:
rücklicht an -> 4 rückleuchten auf 5 watt
bremse -> 4 rückleuchten auf 21 watt
nebelschlussleuchte -> 2 rückleuchten auf 5 watt & 1 (oder 2, wenn rechte auch angeklemmt) rückleuchten auf 21 watt als nsl

ich persönlich hab mir nen "halben" corvette-style ohne relais aus 2 kabelbäumen zusammengeschraubt. 4 rückleuchten, beim bremsen leuchten die 2 äußeren als bremsleuchten & wenn die nsl an ist, leuchtet die linke innere eben noch als nsl mit.

p.s.: anbei noch nen bild von meinen us-rückleuchten. kA, ob wir das gleiche meinen ^^


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BeitragVerfasst: 09.08.2010 14:44  Titel:
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Hm...hab mich wohl blöd ausgedrückt. Also die Leuchten sind inkl. Kabelbäume vom US-Modell. In der rechten Seite sind auch auf der Innenseite 3 Kabel für ne 21/5w Birne inkl. Fassung, links aber eben nicht. Die Form der Lampen is ganz normal, nix spitzes oder so. Mir ging es darum, ob es denn einen veränderten Kabelbaum ab Werk für die US-Modelle gab, denn sowas scheine ich ja auf der rechten Seite zu haben. Ich muss die rechts wohl heute nochmal anklemmen um zu schauen, ob auch beide bremslichter gehen. Ich weiss ja nicht, ob in den Staaten überhaupt ne Nebelschlussleuchte Pflicht gewesen ist zu dem Zeitpunkt, die könnte ja auch über ne zusätzlich am Heck angebrachte Leuchte zb. in den Stossfänger eingelassen gewesen sein.
Und wer sich die Anbringung der Stecker für die Lampen ausgedacht hat, den müsste man eigentlich noch über Jahre später dafür auspeitschen. Nur um den Stecker zu ziehen, den halben Kofferraum zerpflücken.... :shock:

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BeitragVerfasst: 09.08.2010 17:58  Titel:
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also der pre fl us hat keine nsl!
da leuchten alle 4 beim bremsen und als standlicht!


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BeitragVerfasst: 09.08.2010 18:55  Titel:
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ja aber ich warne scho mal vor... die rülis zerlegen macht keinen spass x(

habs heute aus purer langeweile mal versucht... ahhhhh eine is gesplittert und beim zusammenbauen sehen die auch jetz irgendwien et meh so aus wie vorher xD

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BeitragVerfasst: 09.08.2010 22:10  Titel:
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Spawn hat geschrieben:
also der pre fl us hat keine nsl!
da leuchten alle 4 beim bremsen und als standlicht!


Ah, ok, das bringt mich weiter. Also scheint der Vorbesitzer meiner Lampen irgendwie nen falschen Kabelbaum da dran gehabt zu haben, rechts hab ich nen fertigen Kabelbaum für Standlicht und Bremslicht über beide Lampen, links der normale den hier wohl fast alle haben. Egal, hab die für nen € geschossen, da konnte man nicht viel falsch machen.
Dann ne ganz andere Frage, wie sieht das unterm hinteren Stoßfänger aus, is da noch ein Prallkörper drunter? Ich überlege, ob ich die NSL nicht nach unten in den Stoßfänger verlege, so wie es zb. beim Peugot 106(glaube ich) ist, der hat sie mittig. Und Relaisschaltung bringt ja nur was, wenn auch auf beiden Seiten die NSL an sind, sonst siehts blöd aus beim Bremsen. Ma schauen, ob ich die NSL aus der Leuchte verbanne. Bei der NSL gibts doch eigentlich keine besonderen Anforderungen, rot is klar, e-Prüfzeichen und 21W nach hinten. Ma schauen, obs was im Mazda-Baukasten gibt.

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BeitragVerfasst: 09.08.2010 22:16  Titel:
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Es gibt noch eine Anforderung ;)

Die NSL muss 10cm Abstand zum Rücklicht haben.

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BeitragVerfasst: 09.08.2010 23:04  Titel:
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Wa :?: , dann halten aber so einige Hersteller diese Anforderung nicht ein. Wie gesagt, bei dem 106er sitzt die mittig im Stoßfänger, da is bestimt n halber Meter zum nächsten Licht. Und dem Tüv bzw. der Rennleitung isses globe och egal, hauptsache da is ne NSL dran.
Mit der Begründung brauch mir mein Tüvheini ganich erst kommen, werd mich da mal schlau machen.

Tante Edith fragt: min. oder max.?

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BeitragVerfasst: 09.08.2010 23:06  Titel:
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Das ist ja auch der Grund, weswegen der CV-Style nicht legal ist.
Die meißten Prüfer wissen es halt nicht ;)

EDIT:
Musst du die ganze Woche arbeiten oder ist da mal Zeit sich die Rücklichter anzugucken mit nem hellen?

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Zuletzt geändert von bmx am 09.08.2010 23:07, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 09.08.2010 23:07  Titel:
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Selbst am Bus hab ich mehr wie 10cm.... :twisted:

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BeitragVerfasst: 09.08.2010 23:09  Titel:
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Zitat:
Tante Edith fragt: min. oder max.?


Mindestens.
Aber zum Rücklicht, nicht zur ganzen Lampe.

Ich hab oben auch noch ein Edit gemacht ;)

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BeitragVerfasst: 10.08.2010 17:11  Titel:
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nervig... kauf ich extra noch 5watt lämpchen und jetz läuchten die innen trotzdem heller als außen x(

neeervig

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BeitragVerfasst: 20.08.2010 07:07  Titel:
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Ich hab auch die US rücklichter und kein NSL. Habe vor mir noch zusätzlich ein NSL zu kaufen und das im Heck einzuarbeiten.
Weiß da einer was wegen gesetzlichen regelungen eines zusätzlich montierten NSL? Weil beim alten MX5 hängt das NSL auch unten drunter.

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BeitragVerfasst: 20.08.2010 11:31  Titel:
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beim RX hing die auch drunter ... einfach unter der schürze montieren

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BeitragVerfasst: 21.09.2010 23:48  Titel:
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da ich iwie schon wieder beim thema us-, corvette-, nsl-style war ^^ viel mir eben in der google-suche der §53d in die hände:
Zitat:
§ 53d StVZO Nebelschlußleuchten
Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. September 2010)

(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1.000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.

(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.

(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.

theoretisch also so... :mrgreen: absatz (3) ist da dann ausschlag gebend. :roll:

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