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Unterbodenbeleuchtung http://mx3forum.de/viewtopic.php?f=6&t=1406 |
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Autor: | Black Knight [ 10.08.2005 19:39 ] |
Betreff des Beitrags: | Unterbodenbeleuchtung |
Hi wollte mir ne ub kaufen und weis aber nicht auf was ich achten mus wenn ich sie einbaue |
Autor: | Tekkineo [ 10.08.2005 19:57 ] |
Betreff des Beitrags: | |
also ich habe mir eine gekauft - tierische probs gehabt... wollte auch ne anleitung zum einbauch schreiben - hab ich auch schon - aber noch keine bilder gemacht, da dich das auto seitdem selber noch nicht oben hatte... bald steht ölwechsel an - ich hoffe da komm ich dann dazu fotos zu machen. Nun, ich habe mir die ubb bei blauchertacho.de gekauft. die mit den 210 led´s da ist die die röhren parallel. bei dieser deluxe ausführung mit 300 led´s oders so sind die in reihe - steht also für´n a.... dichte alles ausserhalb des autos auf jeden fall ab - so hab eich die erste kaputt gemacht... dort steht wasserfest drauf - von wegen!!! die meinten ich hätte an der zugentlastung gezogen... ja klar ![]() |
Autor: | Black Knight [ 10.08.2005 21:33 ] |
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was kostet der einbau |
Autor: | Tekkineo [ 11.08.2005 05:23 ] |
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wennst es es selber machst n paar euro (schrauben/kabelbinder/ggf. bohrer...) materialkosten halt... |
Autor: | Tekkineo [ 11.08.2005 08:07 ] |
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ach ja: die probleme beziehe ich wengier auf den einbau als die unfähigkeit des händlers - vielleicht hat der sich jetzt geändert... nur: ich musste eben für deren dummheit und eigensinn blechen der einbau ist nicht so schwer - das komplizierteste ist das heck - wennst die originalschürze hast müsste die halt runter... |
Autor: | Shaddn [ 11.08.2005 18:38 ] |
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is sowas nich illegal? ![]() |
Autor: | Tekkineo [ 11.08.2005 18:42 ] |
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du darfst es unterm fahren nicht anhaben... stehend auf´m parkplatz meines wissens schon |
Autor: | PeTe PeNiS [ 11.08.2005 18:49 ] |
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sobald das ding an ist un ein grüner freund das sieht bekommse den a*sch voll |
Autor: | Brayman [ 11.08.2005 20:46 ] |
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Tekkineo hat geschrieben: du darfst es unterm fahren nicht anhaben...
stehend auf´m parkplatz meines wissens schon Auch das nicht. Außer es ist ein Parkplatz auf einem Privatgrundstück, in dem nicht die Stvzo gilt. Und auch dann musst du vor dem Herabfahren auf öffentliche Straßen alles wieder abbauen - auch wenn es aus ist und bleibt. Mfg Brayman |
Autor: | Tekkineo [ 11.08.2005 21:16 ] |
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da hab ich was anderes gehört - bin unangeschnallt, nicht blinkend aber leuchtend abgeboben (nach) bullen waren da - bis jetzt nix... noch nicht naja - mittlerweile weiß ich auch nicht was stimmt und was nicht - jeder meint was anderes |
Autor: | Brayman [ 11.08.2005 21:28 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Hi! Also grundsätzlich gilt meines Wissens, dass man nicht einfach irgendwas außen ans Auto kleben darf. Sogar "Design-Antennen" (z.B. Haiform wie BMW) sind ja verboten, sofern funktionslos. Es gibt wohl auch UBs mit Gutachten, dass sie nicht splittern und keine Gefahr darstellen blabla...da sieht es vielleicht anders aus, aber sobald es leuchten kann, ist es eigentlich sowieso wieder verboten. Aber solange du in keinen Unfall verwickelt bist, passiert wohl nicht viel. Aber falls doch, hast du eine der fettesten Ar..-Karten gezogen, die im Zonk-Pool so rumschwirren... Mfg Brayman |
Autor: | Black Knight [ 11.08.2005 21:32 ] |
Betreff des Beitrags: | |
aber nur wenn ichs eingeschalten habe od. wie schauts als einstiegsbeleuchtung aus od als parkbel |
Autor: | Tekkineo [ 12.08.2005 08:08 ] |
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die frage die ich mir grad stell: sofern dat ding nur angeht wenn du die tür aufmachst darfst es haben (einstiegleuchte)... hab ich schön öfters gehört! und mit dem umfall... nun, wenn du das ding anhast, dann ist klar dasst der Popo bist: wennst es aber aus hast - warum bist dann am Popo??? |
Autor: | Brayman [ 12.08.2005 08:34 ] |
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Tekkineo hat geschrieben: die frage die ich mir grad stell: sofern dat ding nur angeht wenn du die tür aufmachst darfst es haben (einstiegleuchte)... hab ich schön öfters gehört!
und mit dem umfall... nun, wenn du das ding anhast, dann ist klar dasst der Hintern bist: wennst es aber aus hast - warum bist dann am Hintern??? Das mit der Einstiegsleuchte ging vielleicht vor 5 Jahren, zur Zeit aber definitiv nicht. Frag halt deinen TÜV-Prüfer... Und du bist am Hintern, weil dir niemand glaubt, dass sie aus war. Wenn die Versicherung, die natürlich ungern zahlen würde, das an deinem Auto feststellt, wird sie davon ausgehen, dass die UB an war und du den Unfall dadurch provoziert hast - zumal die Betriebserlaubnis erlischt und du dann sowieso keinen Versicherungsschutz mehr hast. Mfg Brayman |
Autor: | Tekkineo [ 12.08.2005 11:07 ] |
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aha - find ich echt interessant... naja - dann habe ich sie vor 5 jahren angebaut *g* Denn tagsüber sieht man die eh nicht - passiert da ein umfall - dann können die mir doch eh nix... da sieht man mehr vom standlicht am tag! |
Autor: | Brayman [ 12.08.2005 12:57 ] |
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Tekkineo hat geschrieben: da sieht man mehr vom standlicht am tag!
Standlicht während der Fahrt ist ja genauso verboten ![]() Außerdem sind auch alte Eintragungen nach Gesetzesänderung nichtig, siehe Alu-Heckflügel. Aber ich werd zu dem Thema jetzt eh nichts mehr sagen. Mfg Brayman |
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