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Zulassung in der Schweiz
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Autor:  Finadis [ 16.05.2008 11:41 ]
Betreff des Beitrags:  Zulassung in der Schweiz

Ich habe bei einer Tuning werkstatt nach gefragt ob ich denn Heckspoiler durch denn mfk bringe und er sagte mir keine chance.

kennt jemand das problem in deutschland bringt man denn Spoiler doch durch denn Mfk oder bei euch ist das wahrscheinlich der Tüv.

http://www.bifu-design.ch/shop/product_ ... ucts_id=73 (Heckspoiler)

Autor:  DennYo [ 16.05.2008 12:02 ]
Betreff des Beitrags: 

ma gucken was Hoti sagt? Der is ja österreicher und gerade mit Bodykits am Rummachen.

Wenn du irgendein Anbauteil fürs Auto kaufst, dann gibt es hier in Deutschland eine ABE oder ein Teilegutachten dazu.

Ne ABE ist eine allgemeine Betriebserlaubnis, damit mussu nichtmal zum TÜV weil bei ner ABE schon der Hersteller mit dem TÜV zusammen eben die allgemeine Betriebserlaubnis angefertigt hat. Das ist dann Marken und Typengebunden.

Bei einem Teilegutachten musst du zum TÜV. Das Teilegutachten besagt halt, das die Anbauteile bei bestimmten Vorraussetzungen passen sollte, sie Feuerfest und Splittersicher sind etc. Der TÜV muss dann aber noch die ordnungsgemäße Montage abnehmen.

Den von dir besagte Spoiler fahren hier ja auch einige vollkommen legal!

Autor:  Hoti [ 17.05.2008 11:50 ]
Betreff des Beitrags: 

DennYo ud schuldest mir ein Bier !!! ÖSTERREICHER !!!!!!! :twisted: :twisted: :twisted:

es geht hier um die vereinigten Kantone der Eidgenossenschaft, kurz Schweiz :lol:

Finadis:
Grundsätzlich kannst du dies direkt auf der MFK abklären lassen. Ich kann dir aber sagen, dass du den Flügel nicht eingetragen bekommst, weil a) kein Original-Zubehör und deshalb b) die Regelung massgebend, dass Flügel etc. nicht weiter als 8cm(?) abstehen dürfen (damit kein Kinderkopf durchpasst).
Gutachten bringt er auch keines mit?
Was meint BIFU selbst dazu? die müssten es ja wissen!

Gruss aus der SCHWEIZ, Hoti

Autor:  bmx [ 17.05.2008 11:52 ]
Betreff des Beitrags: 

Zitat:
die Regelung massgebend, dass Flügel etc. nicht höher als 8cm sein dürfen (damit kein Kinderkopf durchpasst).


Welches Kind kommt auf die Idee, seinen Kopf da zwischen zu stecken? oO
Die Schweizer sind mir unheimlich :shock:

Autor:  Mx3_R__e [ 17.05.2008 11:53 ]
Betreff des Beitrags: 

Zitat:
) die Regelung massgebend, dass Flügel etc. nicht weiter als 8cm abstehen dürfen (damit kein Kinderkopf durchpasst).


ist sowas schon vorgekommen?

Autor:  Onkel Chris [ 17.05.2008 15:02 ]
Betreff des Beitrags: 

Leute, dabei handelt es sich um ne Unfallsituation!

Autor:  Wombacher [ 17.05.2008 15:05 ]
Betreff des Beitrags: 

beim Rückwärtsfahren`? Kind mitgenommen... oder wie?

Autor:  Onkel Chris [ 17.05.2008 15:15 ]
Betreff des Beitrags: 

Oh man ey :roll:

Warum darf ein Heckspoiler ned scharfkantik sein??? Meinst Du etwa, die Regelung gibt es weil die Herrausgeber der Regelung meinen das man beim Rückwärtsfahren wen verletzen kann??? :roll:

Oh man ey, denkt erstmal nach bevor ihr was schreibt! ;-)


Man kann halt mit seinem Wage EVTL. wen anfahren (erfassen), derjenige fliegt übers Auto und hängt sich am Heckspoiler ein, EVTL. sogar mim Kopf (zwischen Auto und Heckspoiler), Folge>>>Genickbruch EVTL.
Ohne einen solchen Heckspoiler hätte das Unfallopfer EVTL. überlebt!!! :roll:

Autor:  bmx [ 17.05.2008 15:19 ]
Betreff des Beitrags: 

Und wenn der Spoiler 1 Meter hoch ist dann passt die Person wieder durch und es passiert auch nix EVTL. :mrgreen:
Lassen wir das ... :roll:

Autor:  Wombacher [ 17.05.2008 15:21 ]
Betreff des Beitrags: 

@ Onkel von der Seite hatte ich noch nicht betrachtet alles klar :)

Autor:  Runaway [ 17.05.2008 15:25 ]
Betreff des Beitrags: 

bMX hat geschrieben:
Und wenn der Spoiler 1 Meter hoch ist dann passt die Person wieder durch und es passiert auch nix EVTL. :mrgreen:
Lassen wir das ... :roll:


Naja man muss sich halt gegen alle Eventuallitäten absichern :roll:

Autor:  Onkel Chris [ 17.05.2008 15:28 ]
Betreff des Beitrags: 

Freilich kann man sich an nem NORMALEN Heckspoiler ebso verletzen aber da wird niemand wirklich durchblicken wieso es manche Gesetze/Regelungen gibt :?

Autor:  Wombacher [ 17.05.2008 15:33 ]
Betreff des Beitrags: 

wobei ich vermuten würde das bei einer Erfassung an der Front, der Körper wenn er übers auto abgerollt wird. den Heckspoiler mit abreißen würde.

Also wegen dem GFK das reisst gleich mit weg bei solcher wucht....

aber Onkel & bMX ihr habt recht lassen wir das!

Autor:  Finadis [ 17.05.2008 15:52 ]
Betreff des Beitrags: 

@ HOTI Hmm aber de Spoiler ist ja in deutschland zugelassen heisst das dass die Kinder in deutschland denn grössern Kopf haben als wir schweizer;-)

Autor:  Hoti [ 17.05.2008 15:58 ]
Betreff des Beitrags: 

ja vermutlich hihihi
nein, heisst eher, dass die Zulassung für Deu nicht automatisch für CH gilt und andersrum auch nicht.

Autor:  Finadis [ 17.05.2008 16:19 ]
Betreff des Beitrags: 

ja klar. eben ja die von Bifu haben mir auch gesagt das ich denn spoiler nicht durch denn mfk bringe. aber gibt es einen Heckspoiler wo ich durch denn mfk bringe???

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