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Halbschalensitze http://mx3forum.de/viewtopic.php?f=4&t=20629 |
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Autor: | Stefan [ 18.10.2013 16:58 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Halbschalensitze |
Sitze sind niemals eintragungsfrei es sei denn Sie haben ne ABE für das jeweilige Fahrzeug |
Autor: | michihh-83 [ 18.10.2013 18:15 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Halbschalensitze |
Ich würde mir die Gedanken erst machen, WENN sie denn ankommen... ![]() |
Autor: | Maaaaaaaaaaazdaaaaaaa [ 18.10.2013 20:06 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Halbschalensitze |
Das sind doch die Sitze von dem KLZE-Schlachter von nm Mitglied iwas mit Dragon. Vieleicht liege ich falsch oder verwechsel ihn,aber wenn der das ist, dann hoffe ich für dich, dass du keinen Schrott bekommst. |
Autor: | Das Ölsch [ 18.10.2013 20:26 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Halbschalensitze |
Stefan hat geschrieben: Sitze sind niemals eintragungsfrei es sei denn Sie haben ne ABE für das jeweilige Fahrzeug das wäre mir neu ... Ne abe für sitze gibt es nur wenn die auf die orgi schienen passen weil der einbau vom tüv abgenommen werden muss sicherheit geht da klar vor ne befreundete Familie von mir hat das ganze thema grade erst durch da ihr sohn letztes jahr ein tag vor Silvester n Unfall hatte und samt sitz ausn auto geflogen ist... der den sitz verbaut hatte hat scheiße gebaut beim einbau und da der einbau nicht vom tüv abgenommen wurde stellte sich die Versicherung quer btw mein Kollege liegt immer noch im Krankenhaus und wird wohl dieses jahr das auch nicht verlassen können mit glück mitte ende nächstes jahr |
Autor: | C0oki3 [ 18.10.2013 22:59 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Halbschalensitze |
@mazdaaaaaaaa ja das ist der "dragonsword0815" bezahl nur über paypal hier das angebot http://www.ebay.de/itm/221296705804?ssP ... 1423.l2649 "leichte lagerungsflecken" aber bei arglistiger täusschung kann ichs ja zurückgeben. Also ich würde das so Regeln, das ich auch einfach in die orig. Konsole neue Löcher bohre und die sitze dann richtig befestige. Natürlich vorher mit dem TÜV abschnacken wie er das haben möchte. Aber brauch ich nicht ein Materialgutachte oder irgendwas damit ich/der Tüver weiß was für Sitze das sind? |
Autor: | XMENER [ 19.10.2013 11:43 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Halbschalensitze |
Da es ja Sitze aus n Zubehör sind solltest du auch Papiere und passende Sitzkonsolen für dein Auto vom Hersteller oder von einem Händler der die vertreibt bekommen können. Ich hatte damals mal die Sitze von einem 86er 626 Coupe in ein Wartburg eingebaut. da die Sitze für den Wartgurg noch zuflach waren hab ich da ein paar ich glaub 5x5 cm vierkant stahlrohre genohmen und als Adapter drunter geschraubt. das einzigste was der Tüv damals zu mukken hatte war das die Schraubennicht komplett durch das ganze Vierkannt rohr durch gingen. die hatte ich ben nur mit kurzen schrauben immer nur durch erste fläche des Vierkanntrohre gesteckt und im innern mit einer Mutter verschraubt. Aber da der Tüv durchgehende Schrauben durch das ganze Vierkanntrohr haben wollte hab ich eben schrauben genohmen die komplett durch gingen. Aber keine Ahnung ob die damals Eingetragen wurden oder nicht. Irgendwelche Papiere zu den Sitzen hatte ich auch nicht, einfach nur aus meinem verunfallten 626 ausgebaut. Besser ist aufjedenfall den umbau beim Tüv vorzuführen. da biste dann auch nummer sicher. Und selbst wenns nen Paar Euro kosten sollte ist das auch egal. Wenn die Rennleitung dein Auto erstmal in einer Verkehrskontrolle wegen sowas beschlagnahmt wirds auf jedenfall deutlich teuerer. Da sind die kosten fürn Tüv ein echtes Schnäpchen. |
Autor: | C0oki3 [ 19.10.2013 13:09 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Halbschalensitze |
Also beim Tüv vorfahren ist aufjedenfall mein Plan ich bau die nicht ein ohne abnahme vom tüv bzw OK vom TÜV ! Ja ich hoffe, die Dinger sehen ja nicht wie die FK Teile aus und eigentlich muss ja an der Laufschiene oder sonst wo irgendwie ne Kennzeichnung sein. |
Autor: | michihh-83 [ 19.10.2013 17:10 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Halbschalensitze |
...also ich finde die sehen sich verdächtig ähnlich.... ![]() http://www.google.de/imgres?client=fire ... ,s:0,i:178 |
Autor: | C0oki3 [ 19.10.2013 18:13 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Halbschalensitze |
Ja stimmt aber das wäre ja schon wieder gut, dann könnte ich sie ja locker easy mit §21 eintragen lassen auf umgebohrte konsole. Edit: Endlich mal ne gute Erklärung gefunden! Kleine Einführung: Bis Ende der Neunziger galt national die sog „Führerhausrichtlinie“ Nr. 128 StVZO. Die wurde inzwischen von zwei EU Normen abgelöst und zwar die ECE 29 und die ECE 14 für die Gurtverankerung. In der Praxis heisst das: Bis BJ 1996 - u. U. 98-fahrzeugabhängig Starre Vollschale: Einzutragen, wenn FIA Homologation (vergleichbar mit ECE Prüfung, wie z.B. Schlittenversuch) Auflagen: * 4-Punkt H Gurt gleichzeitig quasi Pflicht, wg. der gleichmäßigen Druckverteilung * Sitzkonsolen höhenverstellbar ( ginge manuell z.B. mit Flügelmuttern ) * Laufschienen * Streichung der Rücksitzbank erforderlich Vollschale ohne jegliche Papiere - Eintragung ist reine Glücksache aber ist mit einer FIA - Kennung durchaus machbar. Halbschale: Eintragungsfrei, wenn klappbar oder mind. 30 Grad neigungsverstellbar, keine Homologation erforderlich. Auflagen: * H- Gurt mit ABE oder ECE Zulassung * Sitzkonsole mit Höhenverstellung (manuell z. B. mit Flügelmutter ) * Laufschiene Nur dann möglich wenn das Fahrzeug im Grundmodel keine Seitenairbags hat oder zurückgerüstet werden kann. Wichtig auch ist, sollten die vorderen Originalgurte ausgebaut werden und durch H-Gurte ersetzt werden, ist grundsätzlich nur ein Zweisitzer möglich ! Mein Tipp...wenn möglich die Originalgurte eingebaut lassen. BJ 1996 (bzw. u. U.1998) – 2000 fahrzeugspezifisch, noch 80% der Fälle möglich, Anforderungen wie -`96, abhängig von der Typgenehmigung, ob ohne Seitenairbag. ab BJ 2000-heute ECE Vorschrift, dass unter anderem Seitenairbags quasi Pflicht ist auch viele neuere Modelle Sitzairbags besitzen die nicht ohne weiteres stillgelegt werden dürfen. (ansonsten würde das Fahrzeug seine Bauartgenemigung verlieren und die BE wäre erloschen). Ab hier muss jeder einzubauende Sitz ABE oder TÜV-Gutachten zum legalen Verbau besitzen. Hierfür sind u.a. aufwändige Crash Tests erforderlich..... Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel...um sicher zu gehen lieber mit dem örtlichen TÜV oder DEKRA die Abnahme durchsprechen. Grundsätzlich ist hier nach dem §21 oder §19.2 der STVZO abzunehmen und zu prüfen. Abnahmekosten können je nach Arbeitsaufwand zwischen 100 und 200 EURO liegen ! |
Autor: | C0oki3 [ 20.10.2013 10:03 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Halbschalensitze |
hier stand nix. |
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