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Abnahmebescheinigung schon Jahre alt^^ http://mx3forum.de/viewtopic.php?f=4&t=16618 |
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Autor: | Onkel Chris [ 26.01.2011 12:11 ] |
Betreff des Beitrags: | Abnahmebescheinigung schon Jahre alt^^ |
Hab ja hier nen SQ MX-3 stehen, nun hab Ich mal dessen Pappiere durchgesehen, das Ich den Karren wohl nächste Woche zulassen möchte^^ Hab festgestellt, das die KAW Feder und das Bodykit im Jahre 2004 bereits von der Dekra abgenommen wurden, jedoch wurde das ganze nie in den Fahrzeugschein übernommen. Nun meine Frage ![]() Hatte schonmal wer so nen Fall, wie siht das aus, wenn Ich den jetzt zulasse, gelten die Bescheinigungen noch, sprich, tragen die das immernoch ein, auf der Zulassungsstelle? ![]() Dann bräucht Ich nämlich die Federn ned nochmal abnehmen lassen ![]() Gut, letztendlich frag Ich eh den TÜVér wenn Ich nächste Woche HU/AU machen lass, aber so ne Vorab Info wär ned schlecht ![]() |
Autor: | SJM [ 26.01.2011 12:32 ] |
Betreff des Beitrags: | |
He Onkel, es ist abgenommen und müsste dann meines Wissens nach jederzeit noch nachtragbar sein, da ja die Zettel schon reichen es ist ja nich zwingend notwendig alles eintragen zu lassen wenn du die Abnahme Bescheinigung hast! Grüße Sascha |
Autor: | bmx [ 26.01.2011 12:35 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Dann schau mal, was auf der Bescheinigung steht. Vielleicht ein Vermerk wie "Innerhalb von x Tagen bei der Zulassungsbehörde ..." ![]() Ich vermute mal eher, dass du dich mitm Amt auseinandersetzen darfst und nicht mitm TÜV. |
Autor: | Onkel Chris [ 26.01.2011 12:37 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Der TÜV kann es mir aber auch sagen ![]() SJM, freilich musst es in die Pappiere eintragen lassen ![]() Hatte den Fall schonmal, das Ich keinen TÜV bekommen hab, wegen Tieferlegungsfedern, die zwar abgenommen waren, aber ned in den Pappieren standen ![]() |
Autor: | bmx [ 26.01.2011 12:39 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Der TÜV kann es dir sagen, richtig. Aber er entscheidet ja nicht, ob diese vom Amt noch anerkannt wird. Die könnten auch sagen, dass die Abnahme schon zu alt ist und die Frist zur Eintragung abgelaufen ist. Somit müsstest du das neu bescheinigen lassen vom TÜV. |
Autor: | Onkel Chris [ 26.01.2011 12:41 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Naja, ist ja alles kein Thema, wollt nur vorher schonmal ne Info, FALS sowas schonmal jemand hatte ![]() Bei dem angesprochenen Fall in meinem letzten Post, war die Bescheinigung 4 Jahre alt (war beim Golf)^^ |
Autor: | Molo [ 26.01.2011 16:15 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Ich habe 2008 meine Dinge in die Papiere Eintragen lassen. Die Abnahme erfolgte 1998 ![]() ![]() |
Autor: | sirevel [ 26.01.2011 16:26 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Verfällt ja nicht ![]() |
Autor: | Onkel Chris [ 26.01.2011 18:22 ] |
Betreff des Beitrags: | |
sirevel, heutzutage kann man sich auf nix mehr verlassen! ![]() |
Autor: | SJM [ 26.01.2011 19:30 ] |
Betreff des Beitrags: | |
ich hab vor 4 jahren mein bodykit und die felgen +fahrwerk abnehmen lassen und nooch nichts in den fahrzeug papieren stehen! ich melde ihn jedes jahr ab und an und hatte weder dort noch beim tüv probleme...mein tüvler hat mir damals gesagt solang ich die bestätigung dabei habe muss ich nix eintragen lassen ![]() grüße |
Autor: | Onkel Chris [ 26.01.2011 19:37 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Na dann ![]() Wie gesagt, Ich bin zu 1000% sicher, das es eingetragen werden muss. Hatte das schon oft genug. Wirst schon sehen, wenn Dir einer die Karre stillegt ![]() Schau doch mal Deine Gutachten durch, da stehts meist sogar drin, "Eintragung in Fahrzeugschein erforderlich" und deswegen gibts ja diese netten Zettelchgen von der Abnahme, mit dem ganeuen Text, der in den Fzg.-Schein rein muss ![]() |
Autor: | SJM [ 26.01.2011 19:47 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Ja das hab ich auch schon gelesen aber wie gesagt hatte weder beim landratsamt noch beim tüv probleme ![]() dieses jahr kommt nochmal einiges dazu und dann wird sichs mal rentieren des übernehmen zulassen ![]() aber verfallen wird da nix...vielleicht schaut dein tüvler nochmal schnell alles durch und gibt sein servuz nochmal drunter und gut ist ![]() |
Autor: | Stefan [ 26.01.2011 19:48 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Also, es gibt mehrere Arten von Abnahmen.. Abnahme § 19 (3) --> bei nächster Änderung der Fahrzeugpapiere werden diese berichtigt. Abnahme § 19 (2) --> Fahrzeugpapiere müssen umgehend berichtigt werden (umgehend = ohne schuldhafte verzögerung) Abnahme § 21 --> Fahrzeug hat keine Betriebserlaubnis mehr bis man beim Amt war und die Papiere berichtigt hat |
Autor: | Onkel Chris [ 26.01.2011 19:56 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Ja, meist sind es die ersten beiden, hab Ich ja alles schon gehabt ![]() Aber ist ja nun auch wurscht, Ich rate es dem SJM lediglich ![]() Aber gut, meine restlichen Fragen beantwortet mir nächste Woche der TÜVér und dan seh Ich weiter ![]() Also im Prinzip, CLOSED ![]() |
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