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Gutachten Klarglasrücklichter
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Autor:  aldituete [ 12.11.2010 18:09 ]
Betreff des Beitrags:  Gutachten Klarglasrücklichter

Hey,
wollte mal fragen wie es aussieht, ob ich für meine Rücklichter ein Gutachten benötige, und wenn ja wo bekomm ichs her? (hab den wagen so gekauft..)

Autor:  bmx [ 12.11.2010 18:16 ]
Betreff des Beitrags: 

Kann man nicht sagen ;)

VOn den Rückleuchten gibt es 2 Prouktionen. Die allerersten hatten noch kein E-Prüfzeichen, die neuen schon.
Da musst du selbst nachsehen, ob ein E-Zeichen in die Gläser eingelassen ist.

Autor:  aldituete [ 12.11.2010 18:19 ]
Betreff des Beitrags: 

da sind ein paar zahlen untereinander und da drunter istn kreis wo E11 drin steht? isses das?

Autor:  GhostDog [ 12.11.2010 18:43 ]
Betreff des Beitrags: 

ja, also brauchst du kein Gutachten ;) es gibts ehe kein für Altezzas. Der E-prüfzeichen reicht aus.

Autor:  bmx [ 12.11.2010 19:34 ]
Betreff des Beitrags: 

Richtig.
Also im Bereich der STVO OK und nicht eintragungspflichtig.

Autor:  Onkel Chris [ 12.11.2010 19:56 ]
Betreff des Beitrags: 

Na dann mal

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