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Scheinwerfer schwärzen
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Autor:  jellybean [ 29.03.2010 21:07 ]
Betreff des Beitrags:  Scheinwerfer schwärzen

Servus
ich wollte mal fragen was der TÜV im allgemeinen zu den geschwärzten Scheinis sagt ?

Autor:  Xdream-CarZ [ 29.03.2010 21:08 ]
Betreff des Beitrags: 

gar nix... :lol:

Autor:  jellybean [ 29.03.2010 21:16 ]
Betreff des Beitrags: 

wie meinst du das jetzt :?

Autor:  Dorn [ 29.03.2010 21:17 ]
Betreff des Beitrags: 

Die sagen "is nich" :D

Autor:  Siggi [ 29.03.2010 21:18 ]
Betreff des Beitrags: 

nein die sagen nicht's dazu...is doch recht eindeutig^^

Autor:  BShark [ 29.03.2010 21:18 ]
Betreff des Beitrags: 

der eine mault der andere nicht ist sozusagen tagesform

Autor:  jellybean [ 29.03.2010 21:20 ]
Betreff des Beitrags: 

mault er nur rum oder sagt der IS NICH ? :)

Autor:  Egorr [ 29.03.2010 21:23 ]
Betreff des Beitrags: 

Nein, der sagt nichts dazu, aber falls er nen schlechten Tag erwischt hatte, dann könnte er jede kleinigkeit bemängeln!

Autor:  Dorn [ 29.03.2010 21:23 ]
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naja, kannst drauf hoffen, dass ers nicht merkt. Meiner hat auch schon ein paar Sachen übersehn. Ich würde mich aber nicht drauf verlassen. Am Licht darfste so nichts machen.

Autor:  jellybean [ 29.03.2010 21:25 ]
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ok dann hoffe ich mal danke

Autor:  Siggi [ 29.03.2010 21:33 ]
Betreff des Beitrags: 

naja aber das weiß doch eh kein mensch ob der serie schwarz is oder nich^^

Autor:  mx-alex [ 29.03.2010 22:49 ]
Betreff des Beitrags: 

genau, viele kennen den mx gar nich!beim corvettestyle hab ich auch gesagt der is original so und er meinte naja, japaner halt ^^

Autor:  jellybean [ 30.03.2010 00:04 ]
Betreff des Beitrags: 

hehe
das habe ich mir auch gedacht !
es ist schon besser ein auto zufahren den es nicht wie sand am meer gibt :)

Autor:  XMENER [ 30.03.2010 01:16 ]
Betreff des Beitrags: 

hi,
also mal rein von der sache her, wie es rein rechtlich nun mal so ist.

lakierst du den scheinwerfer von innen oder änderst ihn egal wie.
verliert er damit seine ABE und somit ist die E nummer auch für´n A.....

im praktischen ist es so.
es wird höchst wahrscheinlich ein pokerspiel sein.
der eine prüfer sagt ok der andere nicht.
der einzigste faktor der das schwärzen begünstigt ist, das bei fast jedem auto (original) heut zu tage schwarze und verchromte scheinwerfer gibt.
dadurch wird es kaum noch jemand wissen was bei welchem auto original ist und was nicht.

zum praktischen, bei mir persöhnlichem beispiel.

mein mx3 ist durch den tüv gefallen weil die scheinwerfer höhen regulierung nicht funktionierte.
ansonsten gabs nichts zu beanstanden vom tüv.
der grund dafür war das vor einiger zeit die reflectoren aus den halterungen gerutscht sind.

also ich, ok machste den scheini auf und drückst die reflectoren wieder in die halterung der stell motoren rein und gut ist.

da ich denn scheini schon mal auf hatte und der eine auf der unterseite ein riß hatte und somit eh schon die chrom lakierung sichtlich gelitten hatte (was auch über jahre niemanden interssierte).
hab ich mir gedacht ich lackier das gehäuse (nicht den reflecktor) in schwarz und schau ob der tüv das durch gehen läßt.

also das gehäuse innen schwarz lackiert, mit matt schwarzen offen lack (bis 625 grad hitze beständig) .
die reflecktoren wieder ein gehackt und wieder alles zusammen gebaut.
ab zum tüv und gut wahr.
tüv bekommen und den hat das schwaz lackierte nicht mal ansatzweise interessiert.



Zitat:
genau, viele kennen den mx gar nich!beim corvettestyle hab ich auch gesagt der is original so und er meinte naja, japaner halt ^^


was soll daran auch schlimm sein.
4 rücklichter sind immer besser als 2 :D
man verschlechtert ja nichts, sondern man verbessert was :D

Autor:  bmx [ 30.03.2010 07:34 ]
Betreff des Beitrags: 

Nur das nun di nächste Regelung kommt die Besagt, dass deine Nebelschlussleuchte 10cm entfernt sein muss von der Rückleuchte, was mit CS def. nicht möglich ist!

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