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BeitragVerfasst: 21.02.2005 21:05  Titel: Anspruch auf Garantie bzw Gewährleistung?
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Frischling
Frischling

Registriert: 21.02.2005 20:57
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Habe meinen MX3 V6 BJ bis 94 im August 04 gekauft. Habe nun ein Kaputtes Achslager hinten links. Muss der Händler bei dem ich das Auto gekauft habe dafür aufkommen? Hatte schon einmal probleme mit ihm, da die achsmanschette vorne links kaputt war, und ich meinte er solle das austauschen, er meinte nein das macht er nicht. Ausserdem steht im Kaufvertrag Garantie 1 Jahr auf Motor und antreibende Achsen. Nun würde ich gerne wissen ob ich da einen Anspruch habe, es sich lohnt mich mit dem Händler zu streiten.

Danke im Voraus und Greetz

Crinc


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BeitragVerfasst: 21.02.2005 22:37  Titel:
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Mr. Hilfsbereit
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Garantie hast du, aber ich bin mir nicht sicher ob die hinteren Achslager in die Garantie mit einfallen, da es ja heißt "antreibende Achsen". Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, am besten mal beim Anwalt vorbeischauen und nachfragen.

Bestimmt können dir aber andere in diesem Forum hier etwas mehr weiterhelfen.

Grüße



Energizer

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BeitragVerfasst: 22.02.2005 10:41  Titel:
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Dr. Björnsen
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Knallhart durchrechnen, ob sich ein Anwalt lohnt oder ob es günstiger ist, in den sauren Apfel zu beißen und die Reparatur selber zu zahlen.

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BeitragVerfasst: 22.02.2005 11:17  Titel:
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sry 4 spam, aber... ;)

knallhart durchrechnen ? :D wie kann man denn knallhart rechnen :lol:


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BeitragVerfasst: 22.02.2005 11:21  Titel:
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Tztzz, immer diese Spammer ! ;-)

Sollte man aber immer vorher machen, denn nichts ist frustrierender (und teurer), als nen Anwalt bezahlen zu müssen UND dann nicht mal Recht zu bekommen ! :evil:

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BeitragVerfasst: 22.02.2005 11:41  Titel:
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Dr. Björnsen
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Registriert: 04.09.2004 19:59
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Mazda MX-3 1992 1,9 V6
Hab ich schon mal meinen Anwalt zitiert?: "Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen!" :wink:
Man wird ja wohl noch raus kriegen, was die Reparatur kostet und was ein Anwalt kostet kann man ja auch erfragen.

SPAMMER!!! :wink:

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BeitragVerfasst: 22.02.2005 23:28  Titel:
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Frischling
Frischling

Registriert: 21.02.2005 20:57
Beiträge: 7
Wohnort: Kirchheim bei München
Die frage ist nur bin ich überhaupt im recht? Habe ich anspruch auf Garantie vom Händler auch wenn das so nicht im Vertrag steht? Gilt hier evtl. irgend ein europäisches Gesetz, Stichwort: Gewährleistung. ??


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BeitragVerfasst: 23.02.2005 00:16  Titel:
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leute auf gebrauchte fahrzeuge hat man 1 jahr garantie allerdings sind verschleissteile keine garantie teile

Achsmanschetten und auch radlager sind verschleissteile darum keine chance wenn er nein sagt


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BeitragVerfasst: 07.03.2005 18:02  Titel:
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Frischling
Frischling

Registriert: 12.01.2005 21:40
Beiträge: 40
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Dieses stimmt nicht so ganz.. Ich hatte jetzt ja erst einen Fall mit meinem MX3. Wagen gekauft und direkt kaputt...

Am besten, du bist ADAC Plus Mitglied... Sprich kostenlose Rechtsberatung...
Oder man liest sich in den Rechtssprechungstext... Bei Fragen kann ich auch erläutern...

http://www.garantiezeit.de/html/gebrauchtwagenkauf.html

mfg

Tim

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Eigentlich sollte ich ja nen Diesel fahren, bei meiner Laufleistung, aber ich mag mein Auto nicht mehr hergeben...


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BeitragVerfasst: 07.03.2005 18:42  Titel:
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Frischling
Frischling

Registriert: 21.02.2005 20:57
Beiträge: 7
Wohnort: Kirchheim bei München
danke das war das was ich gesucht habe. :D


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BeitragVerfasst: 07.03.2005 19:15  Titel:
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Frischling
Frischling

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Beiträge: 40
Wohnort: Oldenburg
Mazda MX-3 1992 V6 24V
Bitte...Kurze Erläuterung. Er muss das erste halbe Jahr nachweisen, dass der Mangel nicht beim Kauf des Autos vorhanden war. Sprich Achsmanschette sollte nicht innerhalb eines Tages kaputt gehen.

Aber wie gesagt. Kostenlose Rechtsberatung macht immer Sinn... Achne Sinn kann man ja nicht machen. Es ist Sinnvoll...

MFG :)

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