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Erlaubt oder nicht???
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Autor:  MX-3 Maciek [ 11.05.2007 13:16 ]
Betreff des Beitrags:  Erlaubt oder nicht???

So leute hab mir nen unterbodenkit geholt und wollte mal fragen ob man das wenn man steht anmachen kann bei der fahrt ist es verboten das weiss ich und wenn er steht???
(foto wurde auf die schnelle geschossen um 01:00 hatte um 05:00 arbeit entschuldigt die quali)

Autor:  Touge [ 11.05.2007 13:45 ]
Betreff des Beitrags: 

Alle nachträglich am Fahrzeug angebrachten Leuchtmittel sind Verboten. Ob man steht oder Fährt ist dabei uninteressant. Es ist Verboten.

Autor:  Pinki [ 11.05.2007 13:55 ]
Betreff des Beitrags: 

Ist Ansichtssache :?
Kommt immer auf den Freund und Helfer an, da die UBB ja zu Show-Zwecken erlaubt ist, soweit ich mich erinnern kann - bitte um Berichtigung bei Falschaussage :wink:
Das würde bedeuten, im Stand und Motor AUS ist es erlaubt, während der Fahrt nicht...

Autor:  Touge [ 11.05.2007 14:00 ]
Betreff des Beitrags: 

Nö, leider noch nichtmal das. Das hat was mit Verkehrsicherheit zu tun. Geht dabei auch um die Montage. Könnte ja abfallen während der fahrt usw.

Autor:  Trigga [ 11.05.2007 14:04 ]
Betreff des Beitrags: 

joa UBB is verboten, hinbaun darft du sie schon, nur es dart kein kabel angeschlossen sein.
Hab mich da auch auf der Tuning World mit nem bullen unterhalten der meinte aber das die Fußraumbeleuchtung nicht verboten sei, soweit sie nicht nach ausen scheint und keinen blendet. Man darf sie auch bei der fahrt anhaben.

gruß

Autor:  Touge [ 11.05.2007 14:41 ]
Betreff des Beitrags: 

Ok meine Info ist das man außen überhaupt nix hin hinbauen darf wegen dem unfallrisiko. Halt ich selbst auch für müll.

Autor:  Icarus [ 11.05.2007 14:58 ]
Betreff des Beitrags: 

ist verboten. aber was mich wundert, als ich meine felgen bei der dekra hab abnehmen lassen meinte der prüfer es wäre okay wenn die übern türkontakt geschaltet sind. eigentlich hatter unrecht aber er würde sie dann wohl sogar eintragen. Es gibt sogar Unterbodenbeleuchtungen mit E Kennzeichen, die sind dann aber weiß und müssen auch über den Türkontakt geschaltet sein.

Autor:  Touge [ 11.05.2007 15:28 ]
Betreff des Beitrags: 

@Icarus: Was du meinst sind die Einstiegsbeleuchtungen. Die gibts bei neuen Mercedes Modellen sogar serienmäßig.

Allgemein gilt, alles was nachträglich dran gebaut ist (Licht), ist Verboten.

Autor:  K3ul3 [ 11.05.2007 15:47 ]
Betreff des Beitrags: 

Habe mal bei mir in der Nähe nen aufgemotzten Polo getroffen. Als der neben mir an der Tankstelle die Tür öffnete hat das gesamte Auto geleuchtet wie ein amerikanischer Weihnachtsbaum :mrgreen:

Er meinte das wäre mit der Türkontrolle fürn TÜV in Ordnung.
Ka was der TÜV sagt, werd aber mal nachfragen !

Autor:  LcF [ 11.05.2007 16:43 ]
Betreff des Beitrags: 

du darfst alles hinbaun wie du willst
musst halt jemanden finden beim tüv der dir das abnimmt

musst alles eintragen dann darfst es auch hinmachen

Autor:  Onkel Chris [ 11.05.2007 16:56 ]
Betreff des Beitrags: 

Du kriegst im Leben kein UBB eingetragen :roll:

Darfst sie ja nichtmal verbaut haben egal ob sie abgeklemmt ist und nur zu Showzwecken in Einsatz kommt oder ob sie angeklemmt ist.
Damit erledigt sich die Frage nach dem im Stand und während der Fahrt sowieso ;-)

Autor:  ironside [ 11.05.2007 17:00 ]
Betreff des Beitrags: 

LcF hat geschrieben:
du darfst alles hinbaun wie du willst
musst halt jemanden finden beim tüv der dir das abnimmt

musst alles eintragen dann darfst es auch hinmachen


hört auf zu denken das es legal ist nur weil es eine tüv abnahme hat. das besagt nur das gegen eine konstruktion aus technischer sicht keine einwände gegeben sind, aber nicht immer das es immer legal ist.

Autor:  dominicTORETTO [ 11.05.2007 17:30 ]
Betreff des Beitrags: 

Touge hat geschrieben:
Das hat was mit Verkehrsicherheit zu tun. Geht dabei auch
um die Montage. Könnte ja abfallen während der fahrt usw.


das könnt 'n schweller oder 'ne front auch. darf ich die jetzt auch nicht mehr verbauen? ;)

Autor:  chikadi [ 12.05.2007 19:46 ]
Betreff des Beitrags: 

ich hab auch gehört (kann es nicht 100% sagen) das man ubb anbauen darf aber keinesfals anschliessen darf...
es war wohl mal so das es über türkontakt i.O. ist.

aber mit fußraum beleuchtung ist erlaubt solange es nicht blendet oder nach aussen strahlt auch während der fahrt

Autor:  Brayman [ 12.05.2007 19:49 ]
Betreff des Beitrags: 

chikadi hat geschrieben:
ich hab auch gehört (kann es nicht 100% sagen) das man ubb anbauen darf aber keinesfals anschliessen darf...
es war wohl mal so das es über türkontakt i.O. ist.


Nein, die Leuchtfunktion hat nichts damit zu tun, dass der Anbau bereits nicht erlaubt ist, sofern man das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt bzw. die Möglichkeit dazu besteht.

Bei Show-Cars ohne Zulassung, die mit dem Anhänger transportiert werden, darf man das natürlich.

Mfg

Brayman

Autor:  captainmagic [ 12.05.2007 23:29 ]
Betreff des Beitrags: 

Der Bray hat leider Recht. :cry:
Alleine das Anbauen lässt die Betriebserlaubniss erlöschen und somit die Teilnahme am Strassenverkehr. :?
Da wünsche ich mir immer in den USA zu wohnen. Die dürfen alles außer schnell fahren :mrgreen: :mrgreen:
Aber was will mann machen :roll:

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