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BeitragVerfasst: 24.02.2006 11:23  Titel: Wieviel ist ein mx-3 wert??
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Frischling
Frischling

Registriert: 24.02.2006 10:50
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mazda mx-3 1994 v6
Hy liebe mx-3 freunde!
Habe vor einem jahr meinen mx verkauft und jetzt will der käufer seinen kauf rückgängig machen da er behauptet der mazda wäre keine 1000 euro wert!
Es handelt sich um einen V6 1.8l Bj 6/94 180tkm
Optisch,Motor und getriebe im 1A zustand!

Aber folgende mängel:
Bremsscheiben vorne
Stabilisator vorne
Krümmer bläst
Kupplung
achsmanschette rechts vorne


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BeitragVerfasst: 24.02.2006 11:39  Titel:
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Feinstaub-Opfer
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Hast Du ihm etwa Garantie gegeben?

Wenn ja, hast Du das Recht auf Nachbesserung. Du musst das Auto allerdings nicht zurücknehmen. Zumal ein Großteil der "Schäden" (alles außer dem Krümmer und Achsmanschette) Verschleißteile sind, die von der Garantie grundsätzlich ausgeschlossen werden. Da kann er Dir gar nichts..

Wenn Dun keine Garantie gegeben hast, dann kann er machen, was er will...dann kriegt er sein nicht Geld zurück...


Zuletzt geändert von Hankey am 24.02.2006 13:03, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 24.02.2006 12:28  Titel: Ich gab keine garantie!!
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Frischling
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mazda mx-3 1994 v6
Das schlimme ist, das es jetzt schon vor gericht geht!
Dass ist alles ein bischen kompliziert da ich daß auto tiefer gelegt habe und kein eintrag vorliegt!
Ich habe immer ein tüv bekommen auch ohne eintragung aber bei ihm sieht es leider nich so aus!
Der richter hat auf "verkürzung über die hälfte des wahren wertes" entschieden!
Und ein sachverstäniger wird hinzugefügt!
Aber der mx-3 hat doch auch ohne tüv einen wert??
Die tieferlegung hat ja auch gekostet.
Ein formel1 wagen bekommt auch kein tüv und ist aber millionen schwer!
Ich bin im Popo man!
NIE EIN AUTO PRIVAT VERKAUFEN!!!!


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BeitragVerfasst: 24.02.2006 12:35  Titel:
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Spiderschwein, Spiderschwein...
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Mazda MX5 NA 91 B6ZE-T
sicher auto privat verkaufen... einfach im vertrag die klausel "gekauft wie gesehen"... und scho is gut

also nach nem jahr anzukommen is auch ne unverschämtheit...

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*low hurts* - crew
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BeitragVerfasst: 24.02.2006 12:46  Titel:
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Experte
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VW Golf VI 2009 2.0 TDI
der wert von nem mx3? UNBEZAHLBAR! :lol:


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BeitragVerfasst: 24.02.2006 12:47  Titel:
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Frischling
Frischling

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mazda mx-3 1994 v6
im vertrag steht ja besichtigt wie probegefahren!
und ausserdem noch das beiderseits keine forderungen gestellt werden können!
Einfach schei?e


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BeitragVerfasst: 24.02.2006 12:58  Titel:
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Feinstaub-Opfer
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Da frag ich mich, was das für ein Richter ist?

Wie lange hat es denn nach dem Kauf gedauert bis der Käufer sich bei Dir gemeldet hat? Wenn die Sache jetzt vor Gericht geht bzw. schon vor Gericht war, muss es ja ziemlich früh gewesen sein.


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BeitragVerfasst: 24.02.2006 13:01  Titel:
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Bremsenheld
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Toyota MR2 1992 2.0L 156PS
der kann dir normalerweise garnix machen..aber wegen den federn hättest halt noch rein schreiben müssen das er sich evtl. um die eintragung kümmern muss...und mit einem formel 1 auto kannst des eh net vergleichen...geh doch mal auf www.schwacke.de da kannst kucken was deine karre noch wert ist!...

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Hey Dobermannbestizer, besucht uns doch mal im Internet! Dobermannverein Abteilung Mannheim. Alles rund um den Dobermann

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BeitragVerfasst: 24.02.2006 13:27  Titel:
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Frischling
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Registriert: 24.02.2006 10:50
Beiträge: 5
mazda mx-3 1994 v6
nach 3 monaten hat er sich das erstmal gemeldet! Das tüv war fallig!
Was kostet der umbau und die mängelbehebung??
In österreich scheinen die richter anders zu denken!
Der listenpreis in österreich für meinen mx-3 beträgt 3150 euro (natürlich ohne diese mängel)!!
Wieviel cm min. muß man in deutschland bodenfreiheit haben??


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BeitragVerfasst: 24.02.2006 13:34  Titel:
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Admin aus der Hölle
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Wenn der Käufer das Auto Probe gefahren hat und es auch so wie es war von dir übernommen hat, frag ich mich mit welchem Recht er ankommt, vor allem nach einem Jahr, und sein Geld wieder haben will. Trotz dieser Mängel, sofern die damals schon waren, ist der Wagen die 1000 Euro auch noch Wert gewesen. Du bist als Privatverkäufer ja nicht verpflichtet Garantie zu geben, von daher frag ich mich auch, welcher Richter soetwas mitmacht und vorallem was der fürn Anwalt hat, der ihm da rät vor Gericht zu ziehen :roll:
Hoffe du hast ne Rechtsschutz und nen guten Anwalt. Zeig dem mal wo der Frosch die Locken hat..diese Klage is ja wohl nen Witz...

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BeitragVerfasst: 24.02.2006 13:41  Titel:
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Sag doch einfach, Du hättest ihm von den Mängeln gesagt, aber ihm war das zum damaligen Zeitpunkt egal... ;)

Oder Du sagst, Du hättest selbst nicht davon gewusst...

...oder Du sagst, die Mängel waren damals noch nicht vorhanden...


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BeitragVerfasst: 24.02.2006 13:43  Titel:
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Wohnort: Oberheldrungen
Mazda 6 2007 1.8
Ich versteh einfach net, wie frech man sein kann und nach nem Jahr ankommt...will meine Kohle wieder???
Machs wie Hankey sagt---stell dich unwissend und dumm! Hast es ihm geasgt, war ihm egal...pech. Ich bin ja mal auf das Ergebnis gespannt, sag mal Bescheid wenns soweit is....

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BeitragVerfasst: 24.02.2006 14:40  Titel:
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Frischling
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Registriert: 24.02.2006 10:50
Beiträge: 5
mazda mx-3 1994 v6
Das wieder so eine sache mit der rechtschutzvers.!
Die hab ich kurz vor dem kaufabschluß gekündigt und jetzt stellt sie sich
türlich quer!
tja so`n cooler typ wie ich einer bin wird es extra schwer gemacht!
F-u-c-k rechtssystem!


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BeitragVerfasst: 24.02.2006 15:16  Titel:
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Dr. Björnsen
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Beiträge: 5099
Wohnort: Halle
Mazda MX-3 1992 1,9 V6
Viva Unrechtssystem! :roll:

Hasten Anwalt? - Aber bei dem Preis wäre der eh sicher zu teuer ...

Zitat:
er behauptet der mazda wäre keine 1000 euro wert!

Liegt irgendein Gutachten vor?

_________________
www.kiono.de · www.culturservice.de

Ballonfahren in der Region Halle/Leipzig!
http://www.luft-liebe.com


Zuletzt geändert von Bröli am 27.02.2006 10:17, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 24.02.2006 17:31  Titel: Re: Wieviel ist ein mx-3 wert??
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Schon besser
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Registriert: 14.12.2005 17:02
Beiträge: 60
Mazda MX 1995 V 6
metzka hat geschrieben:
Habe vor einem jahr meinen mx verkauft und jetzt will der käufer seinen kauf rückgängig machen da er behauptet der mazda wäre keine 1000 euro wert!


das ist ja wohl der hammer... obwohl ich jetzt nicht weiss wie lange der rechtsstreit schon läuft.

der wagen ist auf jeden fall noch 1000 rund euro wert... wenn er in teilen verkauft wird kommt sehr wahrscheinlich mehr dabei raus. selbst wenn er nur 800 euro wert gewesen währe sollte das kein problem darstellen.

niemand kann verlangen das bei einem wagen der 180tkm runter hat alles tip top ist... verschleiss-teile sollte meiner meinung nach der neue besitzer dafür aufkommen. vieleicht sollte mal jemand dem richter erzählen das es sich hier um einen v6 sportwagen handelt und keinen 85ps golf!

_________________
Wie hiess es noch^^: Was klebt an der Wand, reist aber durch die ganze Welt?


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BeitragVerfasst: 24.02.2006 17:36  Titel:
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Beiträge: 820
Wohnort: Saarbrücken
Mazda MX 3 1995 16V FL
also achsmanschette ist laut dem BMW-Händler wo ich meinen gekauft habe auch ein verschleißteil.

Die Tieferlegung hat er wohl nachträglich eingebaut. Als du den Wagen hattest war da nie etwas... was deine TÜV-Prüfungen ja auch bestätigen.

Wenn du die Sache natürlich schon zugegeben hast, ist es dein problem...

Aber: Ich kann mir nicht eine Sache kaufen, ein Jahr lang benutzen, dann Teile kaputt machen und das Ganze wieder zurück geben...

Wo kämen wir denn da hin?
Versuch das mal bei nem Autohaus...

Als du das Auto damals verkauft hast war es selbstverständlich in verkehrssicherem zustand. Gerade die Bremsen und Kupplung sind ja wohl n Witz... die fahr ich dir mit Gewalt in 2 Monaten kaputt... Was kannst DU dafür das ER kein Autofahren kann??? Ausserdem... wenn ich mir ein 11 Jahre altes Auto kaufe, mit 180Tkm ist es wohl selbstverständlich das das Auto keinen Neuwagenzustand hat, dafür kostet es ja auch nur 1000€ statt 10000€.


Hmm... Ansonsten lass ihn doch den Kauf rückgängig machen. Dann berechne ihm eine Leihwagen-Gebühr in Höhe von 10€ pro Tag Nutzung. bzw Verklage ihn auf Schadensersatz wegen Wertminderung...

Seit dem Kauf sind folgende Schäden aufgetreten [Die Mängelliste haste ja von ihm]... Dazu die gefahrenen Kilometer seit dem verkauf. Die Behebung kostet Betrag XXX€ 1000€-Betrag XXX€ ... und dann fragste ihn was er dir noch bezahlt das du das Auto zurücknimmst...

Wenn es keinen Vertrag gibt hat er auch keine Garantieansprüche, kein Rücktrittsrecht...

Wenn er keine Quittung hat über das Geld dann zeige ihn im schlimmsten Falle wegen Diebstahl an... er hat dir damals Schein und Brief geklaut...

Also Privatverkäufe ja, aber nie ohne Vertrag.

Nimm dir auf jedenfall nen Anwalt. Die Rechtsschutzversicherung muss normal greifen, wenn du schon länger als 6 Monate einbezahlt hast.... [Wenn du die Rechtsschutzversicherung gekündigt hast, wird sie auch bestimmt nicht bezahlen...]

Gruss Sven

_________________
Es gibt so wenig wahre Feinde, bei sovielen falschen Freunden...
(Curse)


9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen das ich irre bin...



und eine summt die Melody von Tetris...


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