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Hi!
Also ich weiß nicht, wie das in Österreich ist. Aber in Deutschland gibt es keine Garantie bei Privatverkäufern, höchstens Gewährleistung. Und diese schließt Verschleißteile etc. nicht ein.
Aber das du ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis verkauft hast (und das ist bei nicht eingetragenen Federn der Fall), ist dein Problem. Das hätte im Kaufvertrag aufgeführt werden müssen.
Die Mängel gleich für 50% Kürzung heranzuziehen, klingt aber etwas sehr hart. Vielleicht hast du dich innerhalb der 7 Monate aber auch recht unkooperativ verhalten, die Eintragung der Federn oder dessen Austausch wäre dich billiger gekommen und wegen Verschleißteilen kann man ansich keinen solchen Kaufpreis herabsetzen.
Am besten gibst du dem das Geld wieder (abzüglich des Wertverlustes in dem Jahr) und verkaufst ihn dann mit Mangel oder nach Beseitigung und Eintragung...
Mfg
Brayman
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