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BeitragVerfasst: 09.10.2005 12:18  Titel:
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Mazda MX3 16V 1996 1,6l 107PS
musste leider auch paar Wochen nach dem Kauf fesstellen das mein 1,6 16V kein ABS hat.
Der Witz ist nur, vorn im Motorraum gibt es so eine fette ABS Sicherung.
War dann mal bei ATU und hab mal da einen Techniker gucken lassen. Kein ABS sagte der. Gibt auch keine Kontrollleuchte bei mir.

EZ: 11/95, da finde ich das echt schwach von Mazda.

Ich find das irgendwie idiotisch, ein Sportcoupe mit über 100PS, Airbags und dann kein ABS?? Und ich muss sagen, es stört mich sehr....wollte eigentlich keinen Wagen mehr ohne ABS fahren und wäre der Preis nicht so günstig gewesen hätte ich dem Verkäufer mächtig eingeheizt, denn der hatte ihn mir als "mit ABS" verkauft.


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BeitragVerfasst: 09.10.2005 12:21  Titel:
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stefanx99 hat geschrieben:
... gewesen hätte ich dem Verkäufer mächtig eingeheizt, denn der hatte ihn mir als "mit ABS" verkauft.


War das ein Händler oder Privatperson?

Und was heißt "schwach von Mazda"? Der Erstkäufer hat halt am falschen Ende gespart..

Mfg

Brayman


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BeitragVerfasst: 09.10.2005 12:36  Titel:
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Es war ein Händler, jedoch nur ganz kleiner. Hab dann auch noch mir etwas Geld von ihm zurück geholt. Der Wagen ist ansonsten sehr gut in Schuss, sonst hätte ich ihm den Wagen wieder auf den Hof gestellt und gleich Anwalt losgeschickt. War da stinksauer....

Der Händler hatte den Wagen per Software im Internet inseriert und die Software meinte aufgrund Baujahr etc. müsse der Wagen ABS haben. So seine Aussage. Ok, kann man glauben, muß man aber nicht... :lol:

Zitat:
Der Erstkäufer hat halt am falschen Ende gespart


Stimmt schon, jedoch sollte sowas schon serienmäßig sein bei über 100PS und dem Baujahr. Machen andere Hersteller doch auch....


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BeitragVerfasst: 09.10.2005 12:39  Titel:
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stefanx99 hat geschrieben:
Der Händler hatte den Wagen per Software im Internet inseriert und die Software meinte aufgrund Baujahr etc. müsse der Wagen ABS haben. So seine Aussage. Ok, kann man glauben, muß man aber nicht... :lol:


Die Aussage halte ich für sehr glaubwürdig. Er ist sicherlich nicht jedes Auto ausgiebig Probe gefahren und hat das vermeindliche ABS demnach auch nicht getestet...

Mfg

Brayman


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BeitragVerfasst: 09.10.2005 13:01  Titel:
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Aber als Händler sollte er wissen, was er verkauft. Das find ich schon n bissle schwach. :roll:

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BeitragVerfasst: 09.10.2005 13:28  Titel:
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also ich hab ihm das auch geglaubt.... jedoch wäre das egal ob er fahrlässig oder vorsetzlich den Wagen so angeboten hat... mit Anwalt hätte ich ihn sicher an Popo bekommen... aber sagen wir mal so, er hat mein altes Fahrzeug in Zahlung genommen und da hat er auch so einige Dinge nicht nachgefragt... pech für ihn... und von daher hat sich dann wieder alles ausgeglichen... :D


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BeitragVerfasst: 09.10.2005 17:53  Titel:
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das liegt teilweise an der sofware die stellt ausstattungs merkmale parat die der wagen garnicht hat kommt sehr oft vor grade bei ausländischen wagen da wird teilweise die maximale ausstattung genommen und der händler muss die die nicht vorhanden ist löschen blos leider wissen grade händler die diese marke nicht verkaufen auch nicht so darüber bescheid


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BeitragVerfasst: 09.10.2005 22:29  Titel:
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kann aber auch schnell zur Masche so macher Autoverkäufer werden...


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BeitragVerfasst: 10.10.2005 06:52  Titel:
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na sorry man sollte schon mal nachsehen ob das fahrzeug alles hat was angeboten wird man kann nicht für alles den verkäufer die schuld geben

ne regierung können alle wählen ab 18 aber anscheinend beim autokauf nicht die augen auf machen


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BeitragVerfasst: 10.10.2005 10:48  Titel:
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Na das war wohl daneben Black Shark, solltest du aber auch wissen.

Er ist ein Händler und er hat dafür Sorge zu tragen, daß sein Angebot wahrheitsgemäß ist. Tut er es nicht, sind es falsche Angaben, fahrlässig oder vorsetzlich, geregelt im BGB.


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BeitragVerfasst: 10.10.2005 12:31  Titel:
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stefanx99 hat geschrieben:
Er ist ein Händler und er hat dafür Sorge zu tragen, daß sein Angebot wahrheitsgemäß ist. Tut er es nicht, sind es falsche Angaben, fahrlässig oder vorsetzlich, geregelt im BGB.


Und dann? Entweder man nimmt den Vertrag zurück oder einigt sich mit dem Käufer neu (Behebung des Mangels, Preisausgleich). Und da er nachträglich noch Preisnachlass gegeben hat, ist doch alles in Ordnung.

Mfg

Brayman


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BeitragVerfasst: 10.10.2005 12:50  Titel:
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Ja Brayman, so ist´s ja auch OK. Aber eine Aussage wie von Black Shark hätte ich eher auf dem **** erwartet. Aber gut, will den Thread jetzt nicht weiter aufblasen.


Zuletzt geändert von stefanx99 am 10.10.2005 14:51, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 10.10.2005 14:34  Titel:
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ne warum aufen polen mark erwartet stimmt doch oder nicht ??

warum ist immer der verkäufer schuld ??
kann man sich nicht vorher schlau machen ??
macht man keine probefahrt und probiert das aus ??
stellt man dann nicht die frage warum geht das nicht ??


also hätte selbst ein leie der von nichts ne ahnung hat feststellen können ob der wagen ABS hat oder nicht weil was ABS ist weiss jedes kind mitlerweile und auch wie es funktioniert wenn also die räder blockieren kann da was nicht stimmen oder irre ich mich da jetzt also hätte es auffallen müssen ja oder nein oder kann man sich nicht mal an die eigene nase packen und eingestehen das man selber etwas dumm war aber es ist einfacher dem verkäufer alles in die schuhe zu schieben obwohl er evtl nur das im program vorgegebene austtattungs paket angegeben hat ohne es sich mal genau anzusehen


ICH KANN NUR SAGEN SELBST SCHULD


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BeitragVerfasst: 10.10.2005 14:50  Titel:
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Dr. Björnsen
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Ich würde jetzt zum Beispiel nicht von meiner Mutter erwarten, dass die überhaupt weiß, was ein ABS ist, geschweige denn, ob das in dem Modell drin, was sie kauft. Die würde da auch dem Händler trauen. Und wenn es nicht stimmt, freut sich der Anwalt. 8)

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BeitragVerfasst: 10.10.2005 14:52  Titel:
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Feinstaub-Opfer
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Letztendlich selbst schuld...denn eine ordentliche Gefahrenbremsung gehört zu jeder Probefahrt.

Nichtsdestotrotz haftet der Verkäufer für die von ihm angebotene Ware und dafür, dass sie die von ihm angegebenen Eigenschaften erfüllt.

Sonst könnte sich ja jeder Verkäufer sonst was für Märchen auf die Preisschilder kritzeln.

In diesem Fall kam es ja zu einer Einigung...also ist alles im Lot.


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BeitragVerfasst: 10.10.2005 15:00  Titel:
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Black Shark

bitte jetzt nicht sauer sein aber du kommst doch aus der Branche.

Der Händler hat nunmal sein Angebot sorgfältig zu prüfen, basta.
Alles andere sind Falschangaben.

Kaufst du eine Digicam und da steht auf der Packung das ein USB Kabel mit bei ist, dann muss das Kabel auch mit bei sein.

Natürlich mache ich eine Probefahrt, jedoch reize ich den Wagen nicht so aus das das ABS kommt. Ich hätte nie im Leben gedacht das da kein ABS drin ist... NIE. An alles hab ich gedacht aber nicht das da kein ABS ist. Und ich hab mich vorher informiert.... die meisten MX3 ab 94 oder so haben serienmäßig ABS!! Das meiner nun keins hat, hätte ich im Traum nicht gedacht.

Nicht umsonst räumt der Gesetzgeber beim Autokauf Rückgabefristen ein.

Selbst schuld ist nur der, der dann dem Händler nicht auf die Mütze gibt....


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