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Frage zu Felgen betreff Eintragung??
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Seite 1 von 1

Autor:  F.P.G. [ 25.07.2013 21:52 ]
Betreff des Beitrags:  Frage zu Felgen betreff Eintragung??

Mahlzeit Schrauber-Könige :wink:

Also, bin mal wieder (oder immernoch) in Sachen Felgen unterwegs 8)

Hab da jetzt ne Frage:
..wenn ich ne Felge hab "MIT Gutachten" und "MIT ABE für den mx3", muss ich die dann trotz ABE auch Eintragen lassen oder nicht (Felgen- und Reifengröße nach Gutachten und ABE in 17") :?: :?:

In meiner Sturm und Drang Zeit brauchte man "wenn ABE vorliegt" NICHT Eintragen lassen :!:

-mfg-
F.P.G.

Autor:  bmx [ 25.07.2013 21:55 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zu Felgen betreff Eintragung??

Wenn die ABE für den mx3 ist dann nicht.
Wenn allerdings ein anderes Lenkrad oder Federn verbaut sind, muss es mit diesen Kombinationen eingetragen werden.

Autor:  F.P.G. [ 25.07.2013 21:58 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zu Felgen betreff Eintragung??

@ bmx

Danke :wink: ABE ist für mx3 ...aber Vorbesitzer hat schon Federn verbaut :|
(also doch eintragen lassen muss :alright: )

-mfg-

Autor:  GhostDog [ 26.07.2013 14:16 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zu Felgen betreff Eintragung??

Wenns 17er sind musst du immer Eintragen. ABE gilt nur bei Verwendung von Serienreifengrösse

Autor:  F.P.G. [ 26.07.2013 15:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zu Felgen betreff Eintragung??

GhostDog hat geschrieben:
Wenns 17er sind musst du immer Eintragen. ABE gilt nur bei Verwendung von Serienreifengrösse


Hi GhostDog 8)

eben genau Das scheint NICHT oder NICHT IMMER der Fall zu sein :wink:
Ich setzt hier mal nen Auszug aus der Original ABE rein (vor allem das FETT geschriebene beachten)

Bild

In der ABE steht des weiteren auch KEIN Hinnweis, was wenn Federn, Fahrwerk, Lenkrad ...usw verbaut sind, die schon Eingetragen sind :roll:
Also vieleicht doch einfach draufschrauben und dumm stellen :mrgreen: :?:

-mfg-
F.P.G.

Autor:  Stefan [ 26.07.2013 16:02 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zu Felgen betreff Eintragung??

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..
Ich würd Sie eintragen lassen und gut ist... wegen der paar Euro

Autor:  GhostDog [ 26.07.2013 20:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zu Felgen betreff Eintragung??

F.P.G um welche Räder genau geht es hast du ein ABE die Online ist ? Dann zeige ich dir genau am welchen Punkt es happerts ;)

Autor:  F.P.G. [ 26.07.2013 21:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zu Felgen betreff Eintragung??

@ GhostDog

hast ne PN :wink:
Wäre cool wenn du mal Drüber schauen würdest 8)

-mfg-
F.P.G.

Autor:  XMENER [ 27.07.2013 12:20 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zu Felgen betreff Eintragung??

wenn es zu den felgen eine ABE direkt für den MX3 gibt und du die hast dann brauchst du die Felgen nicht eintragen lassen.
einfach die ABE immer bei haben und gut ist.
Wenn es aber nur ein Gutachten von den Felgen für den MX3 ist dann mußt du die auch abnehmen und eintragen lassen.

Die Reifen müßen Prinzipiell immer eingetragen und abgenohmen werden wenn sie von den eigetragenen reifen größen abweichen, egal was in ABE oder so drin steht.

Autor:  GhostDog [ 28.07.2013 13:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zu Felgen betreff Eintragung??

Ihr labert doch immer scheisse jede Felge die für Deutschenmarkt zugelassen ist hat eine ABE, und dazu noch Fzg. spezifischen Gutachten der als Anhang zu ABE Nr. so und so gekenzeichnet ist. Da steht ganz klar und deutlich unter Auflagen ob die Felgen eingetragen werden müssen, obs nur eine Einbauprüfung durchgeführt werden muss u.s.w.

Grundsätzlich gilt nur bei Verwendung von Serienreifengrössen kann eine Eintragung entfallen. Der Rest hängt immer vom Gutachten bzw. dem Unternehmen das diesen Gutachten erstellt hat.

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