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Postert Felgen (Teilegutachten) PM17-4-100
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Seite 1 von 1

Autor:  Moki [ 02.09.2010 11:36 ]
Betreff des Beitrags:  Postert Felgen (Teilegutachten) PM17-4-100

Hi,
ich hatte hier übers Forum vor ein paar Monaten einen MX gekauft, auf diesem waren Postert Felgen, jedoch war keine ABE vorhanden.
"Kann man aber leicht vom Hersteller besorgen.."

SO leicht wars dann doch nicht - Hersteller insolvent, Firma gibts nicht mehr.

Ich hatte zur Auswahl
a) - dem insolventen Herstellen 20€ zu überweisen und hoffen, daß er auch der Hersteller ist und mir die "ABE" schickt.
b) - zum TÜV nach Frankfurt zu fahren, die Felge nicht montiert im Kofferraum, und dann Archivsuche.. Kosten dafür: 28 € + Zeit.
c) - Reifenhersteller anfragen ob die zufällig ne ABE davon rumfliegen haben.

b) sah ich nicht ein, c) verlief erfolglos, also mal a) und 20€ "risikoinvestiert" . Und schau an, es kam.... ein Teilegutachten zur Grundlage für eine Eintragung. (hö?)
Ok, ich bin totaler Laie was Eintragungen etc angeht, die Ursprüngliche Info war ja: "ABE besorgen, ins Handschuhfach und gut ist." Naja, also eintragen lassen.
Werkstatt befragt, Termin gemacht, Tüver da.. Öhm, wie das eingetragene Sportfahrwerk ist ein Problem. Da steht im Gutachten:
"Das Fahrwerk sowie Brems- und Lenkungsagregate müssen... dem Serienstand entsprechen". Und der Mazda hat ein eingetragenes H+R Fahrwerk. ??
Ok, der Prüfer hat großzügig drüber weggesehen.
Aber das Sportlenkrad, das musste raus, orinool rein..

Also erstens wollte ich fragen: Ist das immer so kompliziert oder hab ich mich nur saudumm angestellt?

Und zweitens wollte ich so nett sein, das Teilegutachten von Postert hier anzuhängen, damit auch andere davon profitieren können. :)

Autor:  bmx [ 02.09.2010 11:47 ]
Betreff des Beitrags: 

Das hat so alles schon seine Richtigkeit.

Viele Menschen glauben (der Vorbesitzer deines MX anscheinend auch) das eine ABE reicht. Aber ob diese reicht, steht auf/in dieser! Auf deiner wird dann so was stehen wie: Nach Anbau Prüfung und Eintragung durch Sachverständiger.

In Verbindung mit Originalzustand ...
Richtig, denn dafür wurde diese ABE erstellt. Nur die Felgen, alles andere original.
Wenn was nicht original ist, muss das im Zusammenhang eingetragen werden. Das ist dann ne Einzelabnahme nach §21 STVZO. Kostet auch ein wenig was ;)

Beispiel an meinem MX: H&R Gewinde mit nicht inner ABE genehmigten Höhe (bzw in meinem Fall Tiefe) in Verbindung mit kleinem Lenkrad und Stahlflexbremsleitungen mussten alle zusammen eingetragen werden. Da ich mit den originalen Felgen beim TÜV war, darf ich auch nur diese Felgen mit exakt dieser Bereifung fahren. Wenn ich jetzt irgendwas an dieser Konstellation verändern würde, müsste nochmals eine neue Abnahme, wieder für alles im Zusammenhang, erstellt werden.
Kosten bei mir: 165€ zzgl. normaler AU+HU.


EDIT:
Vielleicht kommste ja selber drauf: TEILEgutachten. Die Einbauabnahme und die Genehmigung zum Betrieb bekommste mit diesem Gutachten nicht automatisch.

Und ja, aus deiner "ABE" die in wirklichkeit nur ein Teilegutachten ist stehts auch noch:
nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständiger oder Prüfer fpr den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen.


Denk da mal drüber nach ;) Dein Vorbesitzer wollte dich verkackeiern oder hat sich nie richtig informiert.

Noch ein Edit:
Kann sein, dass ich mich mit dem §vertue. Möglicherweise ist das auch ne Abnahme nach §19.2, das ist aber jetzt nicht so wichtig welcher § da der richtige ist.

Autor:  Batek [ 02.09.2010 11:50 ]
Betreff des Beitrags: 

Du hast dich doof angestellt und nen beschissenen tüvprüfer!

1stens: Beim KBA Amt kriegste JEDE unterlega für 20 Euro. Jut zahlste zwar auch für musste aber nicht hin und her laufen und suchen.

2tens: Ich habe nen Sportlenkrad, Fahrwerk und Felgen mit größerem Reifenquerschnitt als serie eingetragen und mein Tüver hat keine zicken gemacht! Das liegt alles im ermessen des Prüfers und du musst nen Tüver mit entweder nem schlechten Tag erwischt haben oder einfach nen extrem strengen.

Autor:  bmx [ 02.09.2010 11:57 ]
Betreff des Beitrags: 

Batek hat geschrieben:
EDIT: Zur ABE: Ne Abe ist i.d.R. immer NUR in verdingung mit Orginalteilen gültig! Sprich Felgen: Mit richtiger Reifengröße und Ori Fahrwerk und Lenkrad usw... Das steht aber immer alles in der ABE.


Korrekt.
Moki hat geschrieben:
ABE besorgen, ins Handschuhfach und gut ist.


Vielleicht doch nochmal lesen, was in diesem Blättchen steht??

Autor:  Batek [ 02.09.2010 11:58 ]
Betreff des Beitrags: 

bmx hat geschrieben:
Batek hat geschrieben:
EDIT: Zur ABE: Ne Abe ist i.d.R. immer NUR in verdingung mit Orginalteilen gültig! Sprich Felgen: Mit richtiger Reifengröße und Ori Fahrwerk und Lenkrad usw... Das steht aber immer alles in der ABE.


Korrekt.


Jetzt habe ich es bei mir wieder Wegeditiert weil ich danach geshen habe das du sowas ähnliches stehen hattest :P

EDIT: Wegen solch einer naivität wie ABE rein und fertig haben se mir mein Auto stillgelegt. Hatte für alles ABEs, nur das Fahrwerk war eingetragen. Und dazu die unterlagen vom Airbag ausbau vergessen. Ja Mängelkarte bekommen, die nicht geschafft rechtzeitig zu beseitigen, paar Tage später Ornungsamt vor der tür :P

Und das nur weil ich mir die ABE nicht durchgelesen habe.

Autor:  bmx [ 02.09.2010 12:00 ]
Betreff des Beitrags: 

Passt schon.
Doppelt hält besser ;)

Autor:  GhostDog [ 02.09.2010 18:25 ]
Betreff des Beitrags: 

Hört sich ja nach einem rotem V6 Pre-FL mit schwarzen Postert PM Felgen.

Autor:  bmx [ 02.09.2010 19:48 ]
Betreff des Beitrags: 

Wir nennen jetzt keine Namen! :mrgreen:

Autor:  Moki [ 03.09.2010 07:42 ]
Betreff des Beitrags: 

Naja, nu isses ja geschafft, anscheinend auch ohne Einzelabnahme. :gruebel:
Hab jetzt 2 DinA4 Zettel vom Tüv, 1x Fahrwerk (schon älter) und 1x Felgen (ganz frisch (der Zettel))

Und ja, Namen nennen wir nicht, und unterstellen mag ich natürlich auch nichts. ;)

Aber gut zu wissen, daß ich ggf bei ner Änderung ne Einzelabnahme machen muss. Dann lohnt es sich wohl, alles auf einmal zu ändern und dann gleich auch alles auf einmal eintragen zu lassen, oder?

Autor:  GhostDog [ 03.09.2010 08:00 ]
Betreff des Beitrags: 

Ja je nachdem wieviele Sachen du änderst ;) Manchmal lohnt sich sogar eine Vollabnahme ;)

Autor:  Moki [ 03.09.2010 08:06 ]
Betreff des Beitrags: 

Puh, ok :shock:
Zum Glück hab ich das Basteln größtenteils aufgegeben.. :D
Und für den Pott am Mopped brauch ich keine Eintragung.. ^^

[Edit]
Sagt mal, kann ich mir beim TÜV auch meinen POTT ohne DB Killer eintragen lassen? (Wenns nich zu laut ist)
[/Edit]

Autor:  GhostDog [ 03.09.2010 08:14 ]
Betreff des Beitrags: 

Wenns nicht zu laut ist, Kostet aber richtiges Geld da es eine Einzelabnahme mir Geräuschpegelmessung ist ;) kannst aber dei nPrüfer ma lfragen ;)

Autor:  Moki [ 03.09.2010 08:36 ]
Betreff des Beitrags: 

Hm, guter Hinweis: Erst fragen was es kostet.. :D ^^

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