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felgen-reifengröße
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Seite 1 von 2

Autor:  niki [ 01.11.2009 14:32 ]
Betreff des Beitrags:  felgen-reifengröße

hi leute :)

hab nur ne banale frage..

hab mir 17er- felgen gesehen, reifen wären dann 215/40R17.
würden die so raufpassen oder muss man da was machen?

hab bisher 195/55R16, gefällt mir aber absolut nicht. möcht das ganze ausfüllen.

danke jetzt schon mal für die antworten :)

lg, niki

Autor:  Stefan [ 01.11.2009 14:35 ]
Betreff des Beitrags: 

Klar passen die, kein thema...

Je nach Fahrwerk und ET der Felgen kann es sein dass hinten gebördelt werden sollte...

Autor:  Don Tequila [ 01.11.2009 15:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: felgen-reifengröße

niki hat geschrieben:
möcht das ganze ausfüllen.


dann brignen dir die 17er leider auch nix, weil sich durch die geringere Reifenhöhe der Raddurchmesser kaum ändert

soll heißen, die 17er werden vermutlich den Radkasten genauso ausfüllen wie deine 16er

Autor:  mx-alex [ 01.11.2009 16:35 ]
Betreff des Beitrags: 

bei der größe musst du bei den meisten ne tachoangleichung machen lassen um die eingetragen zu bekommen!bezieht sich jetz auf den 16V, der V6 is davon nich betroffen !
ich habs mit nen vergleichsgutachten gemacht um dieses scheiß tachogefummel zu umlaufen ^^

Autor:  bmx [ 01.11.2009 16:46 ]
Betreff des Beitrags: 

Bei 215/40R17 muss man eine machen und bei 215/45R17 nicht??

Autor:  Siggi [ 01.11.2009 16:50 ]
Betreff des Beitrags: 

falsch...ich hab auch die selben dimensionen drauf und brauchte nix angleichen lassen...also hab auch 215/40 R17 drauf...
und die 17er füllen schon mehr aus aber nur weil der reifen breiter ist...

mfg siggi

Autor:  bmx [ 01.11.2009 17:04 ]
Betreff des Beitrags: 

Danke Siggi, genau der Meinung bin ich nämlich auch, dass da nix angepasst werden muss. Weder beim V6 noch 16V.

Autor:  GhostDog [ 01.11.2009 17:08 ]
Betreff des Beitrags: 

Falsch je nach dem was man für ein Gutachten hat, steht es drin ein Nachweis über Tachoabweichung sei zu erbringen,

Autor:  Siggi [ 01.11.2009 17:20 ]
Betreff des Beitrags: 

wieder falsch...denn die besagte reifengröße hat ne abweichung von 1.3% was im limit der erlaubten 2% liegt...demnach legal ohne angleichung fahrbar...das war schon immer so...
bei ner 45er laufhöhe muß angeglichen werden aber bei ner 40er laufhöhe nicht...

mfg siggi

Autor:  GhostDog [ 01.11.2009 17:25 ]
Betreff des Beitrags: 

Sag mal Siggi habe ich etwa gesagt eine Angleichung sei notwendig??? Erst lesen, dann meckern.

Es ist nur ein Nachweis zu erbringen das Tachon richtig geht, aber kein Wort von einer Angelichung in meinem Post.

Hast du gut gerechnet mit 1.3%, nur würde dann das Tacho bei 100 km/h 99 anzeigen, wenn das Tacho von sich aus keine Ungenauigkeit hatte.

Autor:  Siggi [ 01.11.2009 17:29 ]
Betreff des Beitrags: 

klasse...dann rechnest ihm vor das die reifengröße in der gesetzlichen tolleranz liegt:D...und das eine km/h is halt noch in der tolleranz...darum geht's und nur darum...
und ich hab nich gesagt das du das gesagt hast...oh man was'n satz^^
hab das nur gleich so ausgedrückt damit nich wieder der mx-alex kommt und weiter streitet^^

mfg siggi

Autor:  Stefan [ 01.11.2009 17:40 ]
Betreff des Beitrags: 

Leute, um diese Diskussion mal zu beenden fragen wir niki jetzt mal ganz freundlich welche felgen sie sich kaufen will, und dann schauen wir nach was im Gutachten steht.

In den meisten Fällen kriegt man 215/40R17 auch beim 16V ohne Probleme eingetragen, ansonsten nimmt sie halt 205/40R17.

Ist doch ghupft wie gsprunga

Autor:  mx-alex [ 01.11.2009 22:24 ]
Betreff des Beitrags: 

ja ghost hat das schon schön besschrieben, ich meinte nen nachweis, also kommt halt drauf an was im gutachten steht, bei mir stands mit drin!

Autor:  Siggi [ 02.11.2009 00:16 ]
Betreff des Beitrags: 

naja is aber wie gesagt eigentlich schwachsinnig da halt die reifengröße iner tolleranz liegt...wie sieht solch ein nachweiß eigentlich aus?
muß der dann mit standard und den neuen felgen ne runde drehen und dabei auf'n tacho glotzen oder wie^^

mfg siggi

Autor:  Ryon [ 02.11.2009 17:49 ]
Betreff des Beitrags: 

wie ich schonmal gesagt habe meine räder sind 1" zu klein im durchmesser und ich hab sie problemlos eingetragen bekommen!
also wenn im gutachten nichts steht sollte es dabei überhaupt keine probleme geben, zudem schon da das eigl die perfekte größe auf 17" ist, der 1kmh der wird kein stören!

Autor:  mx-alex [ 02.11.2009 18:00 ]
Betreff des Beitrags: 

der geht dann aufn prüfstand wo irgendwie die geschwindigkeit der rollen eingestellt wird und denn wird abgelesen ob der tacho halt genau geht, so hat mir das der tüver erklärt!

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