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felgen ohne abe
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Autor:  IDoL [ 30.04.2009 20:00 ]
Betreff des Beitrags:  felgen ohne abe

also bin absoluter neuling und in der sufu hab ich nix gefunden
was brauche ich um felgen vom tüv abnehmen zulassen festigkeitsgutachten teilgutachten ?? und wird dann vom tüv jede felge einzeln abgenommen sprich pro felge sag ma mal 40 euro ?

Autor:  GhostDog [ 30.04.2009 20:02 ]
Betreff des Beitrags: 

Nein es werden alle 4 Felgen abgenommen :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: Du brauchst mindestens ein Festigkeitsgutachen, mit einem Teilgutachen oder eine ABE ist es überhaupt kein Problem.

Autor:  Onkel Chris [ 30.04.2009 20:24 ]
Betreff des Beitrags: 

Und OHNE ABE oder Gutachten kannste nur ne Einzalabnahme machen, vorraussetzung dafür ist ne KBA-Nummer auf den Felgen ;-)

Auf meinen schwarzen 17"ern is leider keine KBA-Nummer drauf :-(

Autor:  IDoL [ 30.04.2009 21:01 ]
Betreff des Beitrags: 

alsooo ich brauche festigkeitsgutachten und ein teilgutachten dann kann ich es eintragen ohne was zu zahlen ?? oda ?
und wenn ich garnix davon habe brauch ich die kba nummer die auf der felge ist und muss es dann per einzelabnahme machen kostet 40 euro pro felge oda ?

Autor:  Onkel Chris [ 30.04.2009 21:17 ]
Betreff des Beitrags: 

Wo hast Du nur so nen Schmarrn her? :shock:

Also:

- ABE = KEINE ABNAHME NÖTIG!

- Teilegutachten in Bezug auf das MX-3-Modell = Abnahme durch den TÜV, Kosten etwa 36.-€ + Eintragung, also neuen Schein erstellen auf der Zulassungsstelle ;-)

- Festigkeitsgutachten ODER KBA-Numer auf den Felgen = Einzelabnahme, Kosten unterschiedlich, grobe Richtung 90.-€ ;-)

Autor:  GhostDog [ 01.05.2009 11:29 ]
Betreff des Beitrags: 

Und zahlen darfsst du immer, es gibts nnichts kostenlos. BEi Felgen muss auch mit ABE eine Abnahme durchgeführt werden.

Autor:  Onkel Chris [ 01.05.2009 11:32 ]
Betreff des Beitrags: 

Mir sind iwie keine Felgen mit ner ABE bekannt :?

Autor:  GhostDog [ 01.05.2009 11:44 ]
Betreff des Beitrags: 

Mir schon haben aber ein zusätzlichen Punkt das die eingetragen werden müssen als Auflage,

Onkel ich schiks dir per Pn. :wink:

Autor:  bmx [ 01.05.2009 12:29 ]
Betreff des Beitrags: 

Hab ich auch bei meinen Felgen machen müssen. Liegt aber daran, dass die in der Verbindung mit dem Gewinde abgenommen werden mssen, da die ABE nur für das Serienfahrwerk ist ;)

Autor:  GhostDog [ 01.05.2009 13:05 ]
Betreff des Beitrags: 

Auch mit Serienfahrwerk must du die abnehmen lassen, Änderungen an Rädern müssen immer eingetragen werden.

Autor:  MJ-MX-3 [ 01.05.2009 13:24 ]
Betreff des Beitrags: 

Mir hat ein guter Freund gesagt der einen bruder beim TÜV hat wenn der TÜVler es abnimmt bekomt man ja nen schein das er es genemigt hat und das reicht man brauch es dann nicht mehr ins heft nachtragen lassen.

Autor:  GhostDog [ 01.05.2009 13:27 ]
Betreff des Beitrags: 

Mit Sicherheit müssen Änderungen am Fahrwerk und Rad/Reifenkombination ins Fahrzeugschein eingetragen werden.

Autor:  MJ-MX-3 [ 01.05.2009 13:30 ]
Betreff des Beitrags: 

wie ist es denn wenn man 100% gleich mit einem neuen Fahrwerk ist nur von einer anderen Firma? muß man es dann trotdem eintragen lassen oder nicht?

Autor:  GhostDog [ 01.05.2009 13:44 ]
Betreff des Beitrags: 

Ja muss man sonst kriegst Probleme, weil die Kennung an den Federn angers ist.

Autor:  MJ-MX-3 [ 01.05.2009 13:49 ]
Betreff des Beitrags: 

Gut aber wie schon gesagt TÜV hat sie abgenommen dann bekommst du ja nen Papier und da steht ja alles druf. das er alles abgenommen hat. oder dann trotdem noch mal nachtragen lassen?

Autor:  GhostDog [ 01.05.2009 13:55 ]
Betreff des Beitrags: 

Es gibts unterschiedlich Abnahmebeschtätigungen, manche müssen nur beim nächsten befassen mit Fahrzeugpapieren eingetragen werden, manche sofort. In jedem Fall müssen Eintragungen auch ins Fahrzeugscheineingetragen werden, früher oder später.

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