Hallihallo,
zuerst einmal eine feine Nachricht: das EI hat am FrEItag nochmal TÜV bekommen. *freuuu* Ich muss allerdings ne neue Staubmanschette vorne rechts haben, die jetzige ist total offen (= gerissen oder einfach nur verschlissen).
Nun eine Frage an Euch: mein Auto ist ja ein Ami. Von daher hat es hinten rechts und links im Stoßfänger so rote Rückstrahler. Die hat mir der Betrüger, der mir damals beim Import "geholfen" hat, schwarz lackiert, weil die seiner Meinung nach nicht erlaubt gewesen seien. Bisher (= seit 19 Jahren!) hat sich da nie jemand drüber beschwert...
Und hier kommt das Aber: der TÜV-Typ am Freitag hat gesagt, das geht aber so nicht, die Rückstrahler müssen da sein, aber in orange. Ist jetzt als geringfügiger Mangel eingetragen worden, toll.
Ja was denn nun...?!? Darf oder muss man die haben? Wenn man muss, dann orange oder rot? Habt Ihr da eine Idee?
Grüße in die Runde!