Diese Frage kann allgemein nicht erschöpfend geklärt werden, aber als allgemeine Richtlinie kann man sagen:
- bis 7x16 oder 7x17 muss nicht gebördelt werden
- bei 7,5x17 muss nicht gebördelt werden, außer es steht im Gutachten (dem meist so ist)
- ab 8x16 oder 8x17 muss gebördelt werden
- bei 9x16 oder 9x17 muss gebördelt werden und eventuell werden Distanzscheiben benötigt, um den gesetzlichen Mindestabstand von 5mm zum Federbein zu gewährleisten (bei einer ET über 25)
- auch 7x18 bis 9x18 sind möglich, aber genau wie 9x17 nur über eine Einzelabnahme
Diese Angaben ändern sich, falls im Gutachten der Felgen steht, dass auf jeden Fall gebördelt werden muss (die Kanten umlegen) !
Die Einpresstiefe der Felgen sollte ET25 nicht unterschreiten, mit Distanzscheiben nicht unter ET10, um die Abnahme beim TÜV zu gewährleisten !
Bei 7x16 oder 7x17 sind Distanzscheiben bis maximal 25mm pro Rad möglich, bei 8x17 maximal 20mm, aber immer abhängig von der ET (Einpresstiefe) der Felge und der Breite der gewählten Reifen ! Die Lauffläche des Reifens MUSS immer abgedeckt sein -> "je schmäler die Felge, desto breiter die Lauffläche" !
Bei 9x16 ET30 werden 3mm oder 5mm Distanzscheiben benötigt, um mindestens 5mm Abstand zum Federbein zu gewährleisten ! D.h. wenn möglich gleich 9x16/9x17/9x18 mit der ET25 auswählen !
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